29.04.2004 - 12:32 - Politik, Recht & Gesellschaft
Deutsch-französische Initiative zur Stärkung der wirtschaftlichspolitischen Zusammenarbeit in der EU
Pressemitteilung von: Bundesministerium der Finanzen
Thema: Finanz- und Wirtschaftspolitik, Europa und internationale Beziehungen
Deutschland und Frankreich haben heute eine bilaterale Initiative zur Verstärkung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit gegenüber dem EU-Konvent auf den Weg gebracht. Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union erarbeitet derzeit einen Verfassungsentwurf, der auch den rechtlichen Rahmen der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung in der EU umfassen soll. Beide Regierungen haben ein gemeinsames Papier vorgelegt, das insbesondere folgende Vorschläge enthält:
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll weiter gestärkt werden. Die Europäische Kommission soll ein eigenes Initiativrecht erhalten, Frühwarnungen an Mitgliedstaaten zu geben, deren Defizite sich der 3%-Grenze nähern. Dadurch soll das Frühwarnverfahren gestrafft und den Mitgliedstaaten früher die Gelegenheit gegeben werden, ihren finanzpolitischen Kurs zu korrigieren. Konkrete wirtschafts- und finanzpolitische Empfehlungen bleiben jedoch dem Rat als Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten vorbehalten. Die Eurogruppe als bisher informelles Koordinierungsgremium der Euroländer soll in Zukunft bei der wirtschafts- und finanzpolitischen Abstimmung eine noch stärkere Rolle spielen. Es wird daher vorgeschlagen, sie nunmehr im EG-Vertrag förmlich zu verankern.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
www.bundesfinanzministerium.de
Deutschland und Frankreich haben heute eine bilaterale Initiative zur Verstärkung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit gegenüber dem EU-Konvent auf den Weg gebracht. Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union erarbeitet derzeit einen Verfassungsentwurf, der auch den rechtlichen Rahmen der wirtschafts- und finanzpolitischen Koordinierung in der EU umfassen soll. Beide Regierungen haben ein gemeinsames Papier vorgelegt, das insbesondere folgende Vorschläge enthält:
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt soll weiter gestärkt werden. Die Europäische Kommission soll ein eigenes Initiativrecht erhalten, Frühwarnungen an Mitgliedstaaten zu geben, deren Defizite sich der 3%-Grenze nähern. Dadurch soll das Frühwarnverfahren gestrafft und den Mitgliedstaaten früher die Gelegenheit gegeben werden, ihren finanzpolitischen Kurs zu korrigieren. Konkrete wirtschafts- und finanzpolitische Empfehlungen bleiben jedoch dem Rat als Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten vorbehalten. Die Eurogruppe als bisher informelles Koordinierungsgremium der Euroländer soll in Zukunft bei der wirtschafts- und finanzpolitischen Abstimmung eine noch stärkere Rolle spielen. Es wird daher vorgeschlagen, sie nunmehr im EG-Vertrag förmlich zu verankern.
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