29.04.2004 - 12:31 - Politik, Recht & Gesellschaft
Stammzellgesetz funktioniert
Pressemitteilung von: CDU/CSU-Fraktion
Sehr hohes ethisches Niveau gewährleistet
23. Dezember 2002 - Zur Mitteilung des Bonner Forschers Professor Brüstle zur Genehmigung des ersten Imports menschlicher embryonaler Stammzellen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Genehmigung des ersten Stammzellenimports beweist, dass das vom Bundestag Ende April 2002 mit breiter Mehrheit beschlossene Stammzellgesetz seine Aufgabe erfüllt und seine Ziele erreicht. Es ermöglicht vergleichende Grundlagenforschung, stellt aber zugleich sicher, dass ein sehr hohes ethisches Niveau gewährleistet und für Forschung in Deutschland kein Embryo getötet wird. Denn importiert werden dürfen nur Stammzellen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 etabliert waren.
Das Verwaltungsverfahren beim Robert-Koch-Institut hat trotz der umfassenden wissenschaftlichen und ethischen Überprüfung des Forschungsvorhabens von Professor Brüstle nur knapp 6 Monate gedauert, was im Vergleich zu den Vereinigten Staaten, wo mindestens mit 9 Monaten gerechnet werden muss, zügig ist.
Bei einem Besuch vor wenigen Tagen in Washington hatten sich Vertreter der dortigen Administration gegenüber einer Delegation von CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten sehr anerkennend zum hohen Schutzniveau des deutschen Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes geäußert.
Prof. Dr. Maria Böhmer
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Politik mit Durchklick
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
www.cducsu.de
23. Dezember 2002 - Zur Mitteilung des Bonner Forschers Professor Brüstle zur Genehmigung des ersten Imports menschlicher embryonaler Stammzellen erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Genehmigung des ersten Stammzellenimports beweist, dass das vom Bundestag Ende April 2002 mit breiter Mehrheit beschlossene Stammzellgesetz seine Aufgabe erfüllt und seine Ziele erreicht. Es ermöglicht vergleichende Grundlagenforschung, stellt aber zugleich sicher, dass ein sehr hohes ethisches Niveau gewährleistet und für Forschung in Deutschland kein Embryo getötet wird. Denn importiert werden dürfen nur Stammzellen, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 etabliert waren.
Das Verwaltungsverfahren beim Robert-Koch-Institut hat trotz der umfassenden wissenschaftlichen und ethischen Überprüfung des Forschungsvorhabens von Professor Brüstle nur knapp 6 Monate gedauert, was im Vergleich zu den Vereinigten Staaten, wo mindestens mit 9 Monaten gerechnet werden muss, zügig ist.
Bei einem Besuch vor wenigen Tagen in Washington hatten sich Vertreter der dortigen Administration gegenüber einer Delegation von CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten sehr anerkennend zum hohen Schutzniveau des deutschen Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes geäußert.
Prof. Dr. Maria Böhmer
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