29.04.2004 - 12:31 - Politik, Recht & Gesellschaft
Buddhismus-Unterricht an Schulen kann Bereicherung sein
Pressemitteilung von: CDU/CSU-Fraktion
Positive Rückwirkung auf die Ursprungsländer
23. Dezember 2002 - Zur jetzt bekanntgegebenen Absicht der Buddhistischen Gesellschaft Berlin, Religionsunterricht an Berliner Schulen anzubieten, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit gilt für alle Religionen, die sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen. Der Buddhismus hat deshalb den gleichen Anspruch auf Erteilung des Religionsunterrichtes, wie ihn schon bisher neben den beiden großen christlichen Konfessionen die Islamistische Föderation, das Kulturzentrum anatolischer Aleviten und der Humanistische Verband Deutschlands beanspruchen.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die unterschiedlichen Religionen zur Werteerziehung in der Schule beitragen. Dazu gehört es aber auch, daß dieser Unterricht neben der religiösen Erziehung gleichzeitig auch eine integrative Rolle für die Kinder meist nichtdeutscher Herkunft spielt und nicht durch zusätzliche Abgrenzung eine Integration erschwert.
Eine vom westlichen Demokratieverständnis geprägte Religion hat auch immer eine positive Rückwirkung auf die Ursprungsländer. Dies kann zu einer verbindenden Brücke zwischen den Kulturen führen. Sie wird dann auch zu einer Bereicherung der europäischen Kultur.
Dr. Hermann Kues
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Politik mit Durchklick
www.cducsu.de
23. Dezember 2002 - Zur jetzt bekanntgegebenen Absicht der Buddhistischen Gesellschaft Berlin, Religionsunterricht an Berliner Schulen anzubieten, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Die im Grundgesetz verbriefte Religionsfreiheit gilt für alle Religionen, die sich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen. Der Buddhismus hat deshalb den gleichen Anspruch auf Erteilung des Religionsunterrichtes, wie ihn schon bisher neben den beiden großen christlichen Konfessionen die Islamistische Föderation, das Kulturzentrum anatolischer Aleviten und der Humanistische Verband Deutschlands beanspruchen.
Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die unterschiedlichen Religionen zur Werteerziehung in der Schule beitragen. Dazu gehört es aber auch, daß dieser Unterricht neben der religiösen Erziehung gleichzeitig auch eine integrative Rolle für die Kinder meist nichtdeutscher Herkunft spielt und nicht durch zusätzliche Abgrenzung eine Integration erschwert.
Eine vom westlichen Demokratieverständnis geprägte Religion hat auch immer eine positive Rückwirkung auf die Ursprungsländer. Dies kann zu einer verbindenden Brücke zwischen den Kulturen führen. Sie wird dann auch zu einer Bereicherung der europäischen Kultur.
Dr. Hermann Kues
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