29.11.2006 - 12:08 - Politik, Recht & Gesellschaft
Formularmäßiger Ausschluss der Gewährleistung beim Kauf gebrauchter Güter (gebrauchte Autos, Möbel, Handys, Computer) ist - auch beim privaten Direktgeschäft- unwirksam!
Pressemitteilung von: Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Dank der verschiedensten Internetplattformen wie z.B. ebay und mobile boomt das Geschäft mit Gebrauchwaren wie noch nie zuvor. Privatverkäufer haben die Vorstellung, ohne Risiko ihre gebrauchten Waren an den Mann/ die Frau bringen zu können, weil sie glauben, mittels eines umfassend vereinbarten Gewährleistungsausschlusses –auch bei Mängeln der Sache - nicht in die Haftung genommen werden zu können.
Diese Vorstellung trügt aber zumindest dann, wenn für den Verkauf Formularverträge verwendet werden, die –wie so oft- die folgende Klausel beinhalten: „Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.“
Der Verkäufer kann sich nämlich auf diesen umfassenden Haftungsausschluss bei Mängeln der Sache nicht berufen, weil er grundsätzlich auch für Personenschäden und grobes Verschulden haftet. Da diese Haftung nicht formularmäßig ausgeschlossen werden kann, ist die Klausel wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit nach §§ 309 Nr. 7a und 7b BGB im Ganzen nichtig!
Rechtsanwältin Anna-Maria Vlachou aus Gießen ist spezialisiert auf Vertragsrecht. Tel. 0160-97338787
Frank Velten Vlachou Schwing-Haub - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Rechtsanwältin Anna-Maria Vlachou
Rodheimerstr. 95
35398 Gießen
Fon. 0641-9607441 Fax. 0641-6868899
Email:
Homepage: www.anwalt-fvvs.de
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Leasing- und Autorecht sowie auf den Gebieten des Familienrechts.
Auf diesen Gebieten berate ich meine Klientel umfassend und kompetent, mit stetigem Augenmerk auf die aktuellste Rechtsprechung.
Mein Ziel ist es, praktikable Lösungen aufzuzeigen, die den Interessen meiner Mandantschaft gerecht werden. Mandatsintern lege ich Wert auf eine verständliche Sprache und die Vermeidung von "Juristendeutsch". Probleme müssen ohne Umschweife auf den Punkt gebracht werden.
Als starke Verhandlungspartnerin habe ich den Anspruch, die gefundenen Ziele durch unumstößliche Argumentationsketten und einem hohem Maß an Diplomatie beim Gegner durchzusetzen. Zuvorderstes Ziel ist die außergerichtliche und damit schnelle Durchsetzung der angestrebten Ziele.
Wo außergerichtliche Lösungen nicht möglich sind, bin ich eine engagierte Prozessbevollmächtigte, die Ihre Rechte konsequent gerichtlich durchsetzt.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Als Mandant profitieren Sie in den von mir betreuten Rechtsgebieten von meinen fundierten Fachkenntnissen und meiner langjährigen anwaltlichen Berufserfahrung. Eine Beratung ist sowohl in deutscher als auch in griechischer Sprache möglich.
Ich bin an allen Amts- und Landgerichten vertretungsbefugt und daher bundesweit tätig.
In unseren Kanzleien sind insgesamt vier Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit ihren jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkten organisiert. Dadurch können wir eine Abdeckung der wichtigsten Rechtsgebiete auf hohem Niveau gewährleisten. Nähere Informationen zu uns und unseren Kanzleien finden Sie auf unseren Webseiten unter www.anwalt-fvvs.de.
Diese Vorstellung trügt aber zumindest dann, wenn für den Verkauf Formularverträge verwendet werden, die –wie so oft- die folgende Klausel beinhalten: „Verkauf unter Ausschluss der Gewährleistung, soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird.“
Der Verkäufer kann sich nämlich auf diesen umfassenden Haftungsausschluss bei Mängeln der Sache nicht berufen, weil er grundsätzlich auch für Personenschäden und grobes Verschulden haftet. Da diese Haftung nicht formularmäßig ausgeschlossen werden kann, ist die Klausel wegen Verstoßes gegen die Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit nach §§ 309 Nr. 7a und 7b BGB im Ganzen nichtig!
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35398 Gießen
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