29.04.2004 - 12:26 - Politik, Recht & Gesellschaft

Die Menschen brauchen nach wie vor ein solidarisches Gesundheitssystem

Pressemitteilung von: PDS
Jüngste Äußerungen von Mitgliedern der Rürup-Kommission fordern die PDS zu einer wiederholten Positionsbestimmung. Dazu Judith Dellheim, Mitglied des Parteivorstandes der PDS:

Das sozialstaatliche Prinzip des Gesundheitswesens, eine solidarische bedarfsorientierte Gesundheitssicherung mit dem medizinisch Notwendigen für alle sind verteidigungswert. Die gesetzliche Krankenversicherung soll zuverlässig gegen das Krankheitsrisiko versichern. Daher muss das Ziel einer Gesundheitsreform darin bestehen, hohe Qualität der medizinischen Versorgung für alle zu garantieren und keine Benachteiligungen von sozial Schwachen, von Menschen mit Behinderungen oder von chronisch Kranken zuzulassen. Die paritätische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherungen muss also bleiben, zumal der Bedarf nach gesundheitlicher Versorgung wächst.

Leistungskürzungen, mehr Eigenbeteiligung, Zwei-Klassen-Medizin und mehr Wettbewerb der Kassen um die gesündesten Mitglieder und niedrigsten Beitragssätze sind keine Lösungen. Mit unseren Vorschlägen zur Reform der Beitragsbemessungsgrundlagen, zur Berechnung des Arbeitgeberanteils auf der Basis Bruttowertschöpfung des Unternehmens lassen sich die größten Finanzierungsprobleme der Krankenversicherungen beseitigen. Zugleich wäre die Verschiebung öffentlicher Finanzierungspflichten zu den Krankenkassen zu stoppen. Leistungen wie das Mutterschaftsgeld und Mittel für die Betreuung kranker Kinder sollen durch Bundesmittel gesichert werden. Überholte Strukturen im Gesundheitsweisen sowie fehlsteuernde Anreize haben Qualitätsverluste und Unwirtschaftlichkeiten zur Folge. Hier hat eine grundlegende Reform anzusetzen. Vor allem wäre die starre Trennung zwischen ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen durch bessere Kooperation und Integration zu überwinden. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten bzw. psycho-sozialen Berufen. An der Tagesordnung sind moderne Versorgungsformen wie Ärztenetze, Gesundheitszentren und Polikliniken. Zugleich soll hausärztliche Tätigkeit gestärkt werden. Insgesamt sind sinnvollere Vergütungsformen notwendig. In Ostdeutschland brauchen Ärztinnen und Ärzte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichende Honorare, um erforderliche gesundheitliche Betreuung sichern zu können. Selbstverständlich verlangt medizinische Qualität Transparenz, Wettbewerb und Förderung. Leistungs- und Produktanbieter sollen die Wirksamkeit und die Wirtschaftlichkeit ihrer Angebote nachweisen. Die Rechte der Patientinnen und Patienten müssen ausgebaut werden. Krankenhäuser sollen bürgernahe Versorgung, angemessene Arbeits- und Tarifbedingungen sowie die erforderliche Aus- und Weiterbildung gewährleisten können.

Unausgeschöpfte Potenziale in der Prävention und Gesundheitsförderung sind wichtige Ansatzpunkte für die Reform. Insbesondere Kinder, Frauen, chronisch Kranke, Seniorinnen und Senioren sowie sozial Benachteiligte brauchen mehr Präventions- und Versorgungsangebote. Dazu muss auch die Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gestärkt werden. Gesetzliche Regelungen sollen den Einfluss der Pharmaindustrie auf das medizinische Leistungsgeschehen zurück drängen.

Veränderte gesellschaftliche Bedingungen erfordern ein grundlegend neues Herangehen an die Pflege. Menschenwürdige Pflege und assistierende Begleitung im Alter und in hilfebedürftigen Lebenssituationen sind Imperative von Verantwortung. Alte, pflege- und hilfsbedürftige Menschen haben ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde und mit menschlicher Wärme sowie mit persönlicher Zuwendung ohne Angst und Gewalt. Die dafür notwendigen finanziellen und materiellen Voraussetzungen können und müssen geschaffen werden.

 

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