29.04.2004 - 12:21 - Politik, Recht & Gesellschaft

Organklage gegen die Bundesregierung prüfen! - Erklärung des Parteivorstandes der PDS vom 31. Mai 19

Pressemitteilung von: PDS
1. Der Angriffskrieg gegen die Förderative Republik Jugoslawien besitzt im Lichte des neuen strategischen Konzeptes der NATO - beschlossen auf der Gipfelkonferenz der Staats- und Regierungschefs in Washington am 23. und 24. April 1999 - den Charakter einer historischen Zäsur. Er ist nicht nur ein rechtswidriger Akt und Ausdruck einer gravierenden politischen Fehlentscheidung des westlichen Bündnisses. Er ist zugleich der Präzedenzfall einer qualitativen Neuorientierung der internationelen Politik der Vereinigten Staaten und ihrer NATO-Verbündeten. Diese Neuorientierung ist darauf gerichtet, die ökonomischen und politischen Machtinteressen der westlichen Staaten - namentlich der USA - global und ohne jegliche einengende Bindung durch das geltende Völkerrecht durchzusetzen. Zu diesem Zweck wird die normative Kraft des Völkerrechts bewußt unterhöhlt. Die zu seinem Schutze, seiner Durchsetzung und Weiterentwicklung geschaffenen und berufenen Organisationen der Weltgemeinschaft werden destabilisiert und in ihrer Autorität schwer geschädigt. An ihre Stelle sollen der politisch-militärische Machtblock des Westens und damit die USA als entscheidender weltpolitischer Ordnungsfaktor treten.

2. Die politische Haltung der PDS zum Jugoslawienkrieg und zu der nicht zufällig in diesem Zusammenhang erfolgten Neubestimmung der NATO-Strategie ist von der Überzeugung getragen, daß diese Entwicklung zu einer allgemeinen Negierung der grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts und damit des Fundaments der internationalen Friedensordnung führt. Die PDS geht insbesondere davon aus, daß von vielen Staaten, darunter Nuklearmächten, die in der strategischen Neuorientierung der NATO zum Ausdruck kommende Transformation des Verteidigungsbündnisses in ein von ökonomischen, politischen und geostrategischen Interessen bestimmtes militärisches Interventionsinstrument als Bedrohung ihrer elementaren Sicherheitsinteressen gewertet wird. In dem Maße, wie die Vereinigten Staaten und die NATO durch ihre strategische Orientierung und politisch-militärische Handlungsweise - wie jetzt in bezug auf Jugoslawien - das Vertrauen in die geltende Völkerrechtsordnung und die Möglichkeit, sie im Konsens der Vereinten Nationen weiterzuentwickeln, untergraben, werden Rußland, China und eine Reihe weiterer Mächte die Gewähr ihrer äußeren Sicherheit und die Garantie der Stabilität in ihren Interessensphären allein in der Bewahrung und Weiterentwicklung ihrer eigenen militärischen Potentiale und Doktrinen und möglicherweise auch in der Bildung neuer militärischer Bündnisse sehen. Damit sind eine neue Spirale der Aufrüstung und die Entstehung neuer politisch-militärischer Spannungen programmiert. Eine ernsthafte Gefährung des Weltfriedens ist die Folge.

3. Indem die Bundesregierung ihre Zustimmung zur strategischen Neuorientierung der NATO erklärt hat, trägt sie für diese Entwicklung, die den Frieden und die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet, eine erhebliche Verantwortung. Angesichts dessen ist es geboten, auch die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Auseinandersetzung mit der Politik der Bundesregierung zu nutzen. Da es sich bei den Beschlüssen der Washingtoner Gipfelkonferenz der NATO vom April 1999 um eine substantielle Änderung des NATO-Vertrages handelt, hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Bundestages einholen müssen. In einer existentiellen politischen Frage sind die Rechte des Parlaments verletzt worden. Der Parteivorstand der PDS geht davon aus, daß die Fraktion der PDS im Deutschen Bundestag die Möglichkeit einer Organklage gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht prüfen und die Klage gegebenenfalls anstrengen wird.

 

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