17.11.2006 - 17:26 - Politik, Recht & Gesellschaft
Oddset Kundenkarte – Geeignetes Mittel zur Spielsuchtprävention?
Pressemitteilung von: Oddscompany Sportwetten GmbH
Mit der Einführung der Oddset Kundenkarte am 10. Oktober 2006 haben die staatlichen Glückspielanbieter die Lösung aller Suchtprobleme gefunden, zumindest soll das der breiten Öffentlichkeit suggeriert werden. Teile der Gerichtsbarkeit, darunter auch das Bundesverfassungsgericht, sind auf den geschickten Schachzug der Monopolisten aufgesprungen und nehmen gerne die Argumentation auf, da diese doch ein weiteres Argument zur Errichtung eines politisch gewollten Monopols ist.
Einschätzung der Situation von www.oddscompany.com:
Die Einführung einer personenbezogenen Kundenkarte dient in erster Linie den Anbietern von Glückspielen. So ist es z. B. möglich, besonders unprofitable Spieler aus Sicht der Anbieter (also in der Regel besser informierte Kunden) zu limitieren oder auch gänzlich vom Spielgeschehen auszuschließen.
Selbstverständlich hat eine solche Kundenkarte weitere Vorteile: Sind die Daten erst mal vom Kunden bekannt gegeben worden, hat der Anbieter unbegrenzte Möglichkeiten den Kunden mit Newslettern (die Oddset derzeit bereits zweimal wöchentlich verschickt) und weiteren Werbemaßnahmen zum Spielen zu animieren.
Die Kundenkarte ist jedoch mit Sicherheit kein geeignetes Instrument hinsichtlich einer nachhaltigen Spielsuchtprävention, auch wenn die Einführung dieser nun mit der Argumentation der Spielsuchtprävention begründet wird:
Die suchtunproblematischen Gelegenheitsspieler, diese sind die große Mehrheit der Sportwetten-Tipper, werden sich nicht gewillt zeigen, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Diese werden eher auf das Tippen verzichten oder aber ihre Wetten im Internet platzieren. Ein Ausschluss einzelner renommierter Internetanbieter wird dieses Ausweichverhalten der Kunden nicht verhindern. Hier ist es an der Zeit die sachkundigen Informatiker in die Diskussion mit einzubeziehen, da hier seitens der Politik offenbar ein Informationsdefizit vorherrscht. Selbstverständlich kann eine Internet-Adresse mittels Weisung von oben durch Provider blockiert werden, dies hilft jedoch nicht, da der Anbieter postwendend eine neue Domain verwenden und seine bestehenden Kunden über E-mail darüber informieren wird.
Suchtgefährdete bzw. bereits der Spielsucht verfallene Personen werden immer Möglichkeiten finden, sei es nun um die Ecke beim wirklich illegalen Angebot, über Telefon oder übers Internet, ihre Wetten zu platzieren, um deren Verlangen nachgehen zu können. In diesem Zusammenhang genügt ein Blick in die Drogenszene um festzustellen, dass Süchtige nicht den Weg zur Drogenberatung sondern schlichtweg zum Dealer suchen.
Solange der Vertrieb der staatlichen Glückspielangebote über eine provisionsabhängige Vergütung erfolgt, wird dieser in erster Linie daran interessiert sein möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Wir wollen niemanden das Desinteresse an der Einhaltung der Maßnahmen gegen Spielsucht unterstellen, sehen aber die Möglichkeit, dass Betreiber diese Maßnahmen umgehen können (z. B. Buchung der Einsätze auf andere, nicht dem jeweiligen Kunden gehörenden Kundenkarten), um ihren Vergütungsanspruch auf die Umsätze nicht zu schmälern.
Die Nähe der staatlichen Lotteriegesellschaften zu weiteren staatlichen Institutionen birgt die Gefahr in sich, dass die Erhebung sensibler Daten von Inhabern solcher Kundenkarten in weiterer Folge missbräuchlich Verwendung finden. Würden sich die Finanzämter und Sozialkassen nicht über solche Informationen über Inhaber, Einsätze und Gewinne freuen? Diesbezüglich dürfte noch jedem die kürzlich geführte Diskussion über die Herausgabe der hinsichtlich der LKW-Mauterfassung erhobenen Daten an weitere staatliche Institutionen für andere Zwecke in Erinnerung sein.
Wir von www.oddscompany.com stehen der Einführung einer personenbezogenen Kundenkarte im Sportwettenbereich skeptisch gegenüber. Die Gefahr der Weitergabe der erhobenen sensiblen personenbezogenen Daten an Dritte, die Möglichkeit der Umgehung des Ausschlusses suchtgefährdeter bzw. bereits der Sucht verfallener Personen am Glücksspielangebot sowie fehlende Kontrollmöglichkeiten lassen Zweifel aufkommen, ob von den Verantwortlichen das suggerierte Ziel „Spielsuchtprävention“ überhaupt verfolgt wird.
Kontakt:
Oddscompany Sportwetten GmbH
Rainerstr. 12 / I. OG
A-4910 Ried im Innkreis
Mag. Vorhauer Christian

www.oddscompany.com
Über Oddscompany Sportwetten GmbH:
Die Oddscompany Sportwetten GmbH wurde im Jahre 2004 gegründet und am 28. Juni 2004 mit der Firmenbuchnummer FN250037b am Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in Ried im Innkreis (Österreich).
Am 19. Juli 2004 erhielt das Unternehmen die staatliche Lizenz vom Land Oberösterreich und ist seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Bewilligung, durch den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten die Tätigkeit als Buchmacher auszuüben. Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist die Oddscompany Sportwetten GmbH der Kontrolle ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit durch die zuständigen Behörden unterworfen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Das Unternehmenskonzept der Oddscompany Sportwetten GmbH ist darauf ausgerichtet, neben dem staatlichen Sportwettenangebot eine private Sportwette einer breiten Kundenklientel zugänglich zu machen. Parallel zum Online Sportwettenportal www.oddscompany.com wird die Expansion des Filialgeschäfts durch Eröffnung von Wettannahmestellen vorangetrieben. Die Oddscompany Sportwetten GmbH ist verantwortlicher Betreiber des Online Sportwettenportals www.oddscompany.com.
In direkter Zusammenarbeit mit zweier Tochtergesellschaften und basierend auf den vom Staate Österreich erteilten Genehmigungen bietet die Oddscompany Sportwetten GmbH ein breit gefächertes Angebot von Wetten über nationale, europäische und weltweite Sportereignisse an, das hinsichtlich der Vielfalt des Angebots und der Quoten wettbewerbsfähig gestaltet ist.
Einschätzung der Situation von www.oddscompany.com:
Die Einführung einer personenbezogenen Kundenkarte dient in erster Linie den Anbietern von Glückspielen. So ist es z. B. möglich, besonders unprofitable Spieler aus Sicht der Anbieter (also in der Regel besser informierte Kunden) zu limitieren oder auch gänzlich vom Spielgeschehen auszuschließen.
Selbstverständlich hat eine solche Kundenkarte weitere Vorteile: Sind die Daten erst mal vom Kunden bekannt gegeben worden, hat der Anbieter unbegrenzte Möglichkeiten den Kunden mit Newslettern (die Oddset derzeit bereits zweimal wöchentlich verschickt) und weiteren Werbemaßnahmen zum Spielen zu animieren.
Die Kundenkarte ist jedoch mit Sicherheit kein geeignetes Instrument hinsichtlich einer nachhaltigen Spielsuchtprävention, auch wenn die Einführung dieser nun mit der Argumentation der Spielsuchtprävention begründet wird:
Die suchtunproblematischen Gelegenheitsspieler, diese sind die große Mehrheit der Sportwetten-Tipper, werden sich nicht gewillt zeigen, ihre persönlichen Daten preiszugeben. Diese werden eher auf das Tippen verzichten oder aber ihre Wetten im Internet platzieren. Ein Ausschluss einzelner renommierter Internetanbieter wird dieses Ausweichverhalten der Kunden nicht verhindern. Hier ist es an der Zeit die sachkundigen Informatiker in die Diskussion mit einzubeziehen, da hier seitens der Politik offenbar ein Informationsdefizit vorherrscht. Selbstverständlich kann eine Internet-Adresse mittels Weisung von oben durch Provider blockiert werden, dies hilft jedoch nicht, da der Anbieter postwendend eine neue Domain verwenden und seine bestehenden Kunden über E-mail darüber informieren wird.
Suchtgefährdete bzw. bereits der Spielsucht verfallene Personen werden immer Möglichkeiten finden, sei es nun um die Ecke beim wirklich illegalen Angebot, über Telefon oder übers Internet, ihre Wetten zu platzieren, um deren Verlangen nachgehen zu können. In diesem Zusammenhang genügt ein Blick in die Drogenszene um festzustellen, dass Süchtige nicht den Weg zur Drogenberatung sondern schlichtweg zum Dealer suchen.
Solange der Vertrieb der staatlichen Glückspielangebote über eine provisionsabhängige Vergütung erfolgt, wird dieser in erster Linie daran interessiert sein möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Wir wollen niemanden das Desinteresse an der Einhaltung der Maßnahmen gegen Spielsucht unterstellen, sehen aber die Möglichkeit, dass Betreiber diese Maßnahmen umgehen können (z. B. Buchung der Einsätze auf andere, nicht dem jeweiligen Kunden gehörenden Kundenkarten), um ihren Vergütungsanspruch auf die Umsätze nicht zu schmälern.
Die Nähe der staatlichen Lotteriegesellschaften zu weiteren staatlichen Institutionen birgt die Gefahr in sich, dass die Erhebung sensibler Daten von Inhabern solcher Kundenkarten in weiterer Folge missbräuchlich Verwendung finden. Würden sich die Finanzämter und Sozialkassen nicht über solche Informationen über Inhaber, Einsätze und Gewinne freuen? Diesbezüglich dürfte noch jedem die kürzlich geführte Diskussion über die Herausgabe der hinsichtlich der LKW-Mauterfassung erhobenen Daten an weitere staatliche Institutionen für andere Zwecke in Erinnerung sein.
Wir von www.oddscompany.com stehen der Einführung einer personenbezogenen Kundenkarte im Sportwettenbereich skeptisch gegenüber. Die Gefahr der Weitergabe der erhobenen sensiblen personenbezogenen Daten an Dritte, die Möglichkeit der Umgehung des Ausschlusses suchtgefährdeter bzw. bereits der Sucht verfallener Personen am Glücksspielangebot sowie fehlende Kontrollmöglichkeiten lassen Zweifel aufkommen, ob von den Verantwortlichen das suggerierte Ziel „Spielsuchtprävention“ überhaupt verfolgt wird.
Kontakt:
Oddscompany Sportwetten GmbH
Rainerstr. 12 / I. OG
A-4910 Ried im Innkreis
Mag. Vorhauer Christian
www.oddscompany.com
Über Oddscompany Sportwetten GmbH:
Die Oddscompany Sportwetten GmbH wurde im Jahre 2004 gegründet und am 28. Juni 2004 mit der Firmenbuchnummer FN250037b am Landesgericht Ried im Innkreis (Österreich) eingetragen. Der Hauptsitz befindet sich in Ried im Innkreis (Österreich).
Am 19. Juli 2004 erhielt das Unternehmen die staatliche Lizenz vom Land Oberösterreich und ist seit diesem Zeitpunkt im Besitz der Bewilligung, durch den gewerbsmäßigen Abschluss von Wetten die Tätigkeit als Buchmacher auszuüben. Entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ist die Oddscompany Sportwetten GmbH der Kontrolle ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit durch die zuständigen Behörden unterworfen.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Das Unternehmenskonzept der Oddscompany Sportwetten GmbH ist darauf ausgerichtet, neben dem staatlichen Sportwettenangebot eine private Sportwette einer breiten Kundenklientel zugänglich zu machen. Parallel zum Online Sportwettenportal www.oddscompany.com wird die Expansion des Filialgeschäfts durch Eröffnung von Wettannahmestellen vorangetrieben. Die Oddscompany Sportwetten GmbH ist verantwortlicher Betreiber des Online Sportwettenportals www.oddscompany.com.
In direkter Zusammenarbeit mit zweier Tochtergesellschaften und basierend auf den vom Staate Österreich erteilten Genehmigungen bietet die Oddscompany Sportwetten GmbH ein breit gefächertes Angebot von Wetten über nationale, europäische und weltweite Sportereignisse an, das hinsichtlich der Vielfalt des Angebots und der Quoten wettbewerbsfähig gestaltet ist.
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