17.11.2006 - 17:14 - Gesundheit & Medizin

Kognitive Störungen und ärztliche Berufsausübung (Berufsrecht)

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
OVG Saarlouis v. 23.10.2006 – Az. 1 W 41/06

„Sind nach den Gegebenheiten konkrete Gesundheitsgefahren für die Vergangenheit nicht belegt, kann aber nach derzeitiger gutachterlicher Erkenntnislage eine Patientengefährdung aufgrund einer eingeschränkten gesundheitlichen Eignung des in freier Praxis tätigen Arztes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO) nicht umfassend ausgeschlossen werden, so kann dem Arzt die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache unter bestimmten Bedingungen gestattet werden.“

Quelle: http://212.18.201.36/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&Art=en&Datum=2006&Seite=0&nr=1039&pos=0&anz=316

Anm.:
In dieser Entscheidung hat das OVG ausführlich zu den Voraussetzungen Stellung bezogen, unter denen ggf. ein erkrankter Arzt seine Tätigkeit weiter ausüben kann; im Zweifel ist er gehalten, zunächst seinen Beruf in ständiger Kooperation mit einem Kollegen oder Kollegin auszuüben.

Lutz Barth

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