29.04.2004 - 12:17 - Politik, Recht & Gesellschaft
Bundesregierung erwartet konstruktive Zusammenarbeit beim Steuervergünstigungsabbaugesetz
Pressemitteilung von: Bundesministerium der Finanzen
Zur heutigen Befassung des Kabinetts mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Steuervergünstigungsabbaugesetz erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
Die Bundesregierung geht mit dem Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung des Steuersystems. Sie folgt mit dem breit angelegten und sozial ausgewogenen Abbau von Ausnahmeregelungen und Steuervergünstigungen auch den Forderungen aus Wirtschaft und Wissenschaft nach einem nachhaltigen Subventionsabbau.
Das Gesetz fügt sich nahtlos ein in das strategische steuerpolitische Reformprogramm der Bundesregierung, mit dessen Umsetzung in der letzten Legislaturperiode begonnen wurde. Im Zusammenhang mit den schon realisierten und in den Jahren 2004 und 2005 noch folgenden Entlastungsstufen der Steuerreform 2000 folgt diese Strategie der international gängigen Maxime der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze – einer Maxime zur Verbesserung des Klimas für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Durch die Schließung von Besteuerungslücken und einer effektiveren und stetigeren Ausschöpfung der Steuerquellen werden Bund, Ländern und Gemeinden die finanziellen Mittel in die Hand gegeben, um die notwendigen Ausgaben etwa für Infrastruktur und den Bildungsbereich zu finanzieren und so - anders als einzelne Lobbyisten und Verbände glauben machen wollen - durch die verbesserte Qualität der Einnahmen und der Ausgaben der öffentlichen Hand ihren Beitrag zu einer langfristigen Wachstumsstärkung zu leisten. Dabei profitieren die Länder einschließlich ihrer Gemeinden weit überdurchschnittlich: Von den in den Jahren 2003 bis 2006 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz erwarteten Entlastungen bei den öffentlichen Haushalten von insgesamt 46,1 Mrd. EUR entfallen auf die Länderhaushalte knapp 19 Mrd. EUR und auf die Gemeinden 8 1/2 Mrd. EUR. Zusammen entspricht dies ca. 60 % des Gesamtvolumens der Mehreinnahmen - von denen im übrigen wiederum innerhalb der Flächenländer die finanzstarken Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg am meisten profitieren dürften!
Die Bundesregierung wird sich nicht gegenüber konstruktiven Änderungsvorschlägen verschließen. Dies zeigen schon die sogenannten Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenkomplexen, die den Gesetzentwurf im Hinblick auf kritische Stellungnahmen prüfen und zu einzelnen Regelungen Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollen. Allerdings muss jeder, der einzelne Teile aus dem Gesetzespaket herausbrechen will, im Hinblick auf die Haushaltslage von Bund, Ländern und Gemeinden auch sagen, wie die dadurch entstehenden finanziellen Lücken geschlossen werden sollen. Eine kategorische Ablehnung der geplanten Maßnahmen, wie durch den Bundesrat geschehen, ist in dieser Hinsicht wenig hilfreich und zielführend, die Umsetzung des Gesamtpaketes hingegen ökonomisch sinnvoll - wie zuletzt ja auch die Europäische Kommission in ihrer Antwort auf das deutsche Stabilitätsprogramm angemerkt hat. Entsprechend erwartet die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine konstruktive Zusammenarbeit bei diesem für Bund, Länder und Gemeinden wichtigen Gesetzesvorhaben. Parteipolitisches Kalkül sollte zurückstehen.
Die Bundesregierung geht mit dem Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung und Vereinfachung des Steuersystems. Sie folgt mit dem breit angelegten und sozial ausgewogenen Abbau von Ausnahmeregelungen und Steuervergünstigungen auch den Forderungen aus Wirtschaft und Wissenschaft nach einem nachhaltigen Subventionsabbau.
Das Gesetz fügt sich nahtlos ein in das strategische steuerpolitische Reformprogramm der Bundesregierung, mit dessen Umsetzung in der letzten Legislaturperiode begonnen wurde. Im Zusammenhang mit den schon realisierten und in den Jahren 2004 und 2005 noch folgenden Entlastungsstufen der Steuerreform 2000 folgt diese Strategie der international gängigen Maxime der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Senkung der Steuersätze – einer Maxime zur Verbesserung des Klimas für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Durch die Schließung von Besteuerungslücken und einer effektiveren und stetigeren Ausschöpfung der Steuerquellen werden Bund, Ländern und Gemeinden die finanziellen Mittel in die Hand gegeben, um die notwendigen Ausgaben etwa für Infrastruktur und den Bildungsbereich zu finanzieren und so - anders als einzelne Lobbyisten und Verbände glauben machen wollen - durch die verbesserte Qualität der Einnahmen und der Ausgaben der öffentlichen Hand ihren Beitrag zu einer langfristigen Wachstumsstärkung zu leisten. Dabei profitieren die Länder einschließlich ihrer Gemeinden weit überdurchschnittlich: Von den in den Jahren 2003 bis 2006 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz erwarteten Entlastungen bei den öffentlichen Haushalten von insgesamt 46,1 Mrd. EUR entfallen auf die Länderhaushalte knapp 19 Mrd. EUR und auf die Gemeinden 8 1/2 Mrd. EUR. Zusammen entspricht dies ca. 60 % des Gesamtvolumens der Mehreinnahmen - von denen im übrigen wiederum innerhalb der Flächenländer die finanzstarken Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg am meisten profitieren dürften!
Die Bundesregierung wird sich nicht gegenüber konstruktiven Änderungsvorschlägen verschließen. Dies zeigen schon die sogenannten Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu einzelnen Themenkomplexen, die den Gesetzentwurf im Hinblick auf kritische Stellungnahmen prüfen und zu einzelnen Regelungen Verbesserungsvorschläge erarbeiten sollen. Allerdings muss jeder, der einzelne Teile aus dem Gesetzespaket herausbrechen will, im Hinblick auf die Haushaltslage von Bund, Ländern und Gemeinden auch sagen, wie die dadurch entstehenden finanziellen Lücken geschlossen werden sollen. Eine kategorische Ablehnung der geplanten Maßnahmen, wie durch den Bundesrat geschehen, ist in dieser Hinsicht wenig hilfreich und zielführend, die Umsetzung des Gesamtpaketes hingegen ökonomisch sinnvoll - wie zuletzt ja auch die Europäische Kommission in ihrer Antwort auf das deutsche Stabilitätsprogramm angemerkt hat. Entsprechend erwartet die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine konstruktive Zusammenarbeit bei diesem für Bund, Länder und Gemeinden wichtigen Gesetzesvorhaben. Parteipolitisches Kalkül sollte zurückstehen.
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