Den Schuldnern läuft die Zeit davon - Geplante Änderungen des Insolvenzrechts zum 1.1.2007

Pressemitteilung von: Verein für Existenzsicherung e. V.
Zahl der Verbraucherinsolvenzen steigt dramatisch. Laut dem Statistischen Bundesamt nimmt die Zahl der Verbraucherpleiten drastisch zu.

Die deutschen Gerichte zählten im 1. Halbjahr 2006 51.602 Verbraucherinsolvenzen Dies ist eine Steigerung von 40,3 % im Vergleich zum Vorjahr.Allein im Juli stieg die Zahl der zahlungsunfähigen Privatpersonen um 34,2 % auf 7841.

Privatpersonen sollten sich bei Vorliegen einer Überschuldung oder einer Zahlungsunfähigkeit Rat und Hilfe holen. Es ist zu erwarten, dass das bisherige Verbraucherinsolvenzverfahren in der jetzigen Form zum Nachteil für vermögenslose und einkommensschwache Verbraucher verschärft wird.

Der Leiter der Rechtsabteilung des Verein für Existenzsicherung e. V., Herr Rechtsanwalt Tobias Neumeier, warnt, dass „den Verbrauchern die Zeit davon läuft.“ Wer in der Warteschleife der Öffentlichen Schuldnerberatung hängt, sollte schnellstmöglich etwas unternehmen. Wartezeiten bis zu 2 Jahren sind keine Seltenheit. Die Schuldnerberatungsstellen sind hoffnungslos überlastet. Wer diesen Termin (1.1.2007) versäumt, hat keine Chance mehr, die Verbraucherinsolvenz nach dem bestehenden Recht durchzuführen.

Die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht könnten zum 01.Januar nächsten Jahres bereits in Kraft treten. Die gravierenden Änderungen werden nicht mehr jedem Antragsteller die Restschuldbefreiung ermöglichen. Von diesen Änderungen (Verschlechterung) sind ca. 80 % der Schuldner betroffen

Künftig wird es zwei getrennte Verfahren geben. Voraussetzung des Verfahrens wird die Aufbringung der Kosten sein. Das Konzept der Restschuldbefreiung wird vom Gesetzgeber in denjenigen Fällen in Frage gestellt, in denen kein ausreichendes Vermögen vorhanden ist. Auch wird die Wohlverhaltensperiode auf acht Jahre ausgedehnt; Zwangsvollstreckungen der Gläubiger sind in diesem Zeitraum möglich und eine Restschuldbefreiung erfolgt nicht mehr.

„Die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung während der Wohlverhaltensperiode stellt eine deutliche Verschlechterung für mittellose Betroffene dar“, so Hans Tillich, der Vorsitzende des Verein für Existenzsicherung e. V. „Nach derzeit geltendem Recht können die Gläubiger nur über den Treuhänder Zahlungen erhalten; Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen sind nicht möglich.“

Wer noch die Verbraucherinsolvenz nach geltendem Recht durchführen will, sollte sich schnellstens darum bemühen. Unsere Rechtsanwälte haben noch Kapazitäten frei. Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins erfolgt die Bearbeitung kostenfrei.

Wer sich genauer informieren möchte, kann dies im gerade erschienen Ratgeber des ram-Verlags (www.verlag-ram.de) tun:
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Weitere Informationen unter www.vfe.de
Kontakt für weitere Informationen: VfE-Pressestelle

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Verein für Existenzsicherung e. V.
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Seit über 20 Jahren ist der VfE e. V. speziell auf dem Gebiet von betrügerischen Steuersparmodellen tätig. In den vergangenen 25 Jahren wurden Verbraucher von Drückerkolonnen weit überteuerte Immobilien als Steuersparmodell verkauft. Heute sitzen die Verbraucher auf wertlosen Immobilien und sind hoch verschuldet. Selbst bei dem Verkauf der Immobilie bleiben sie auf einem Schuldenberg sitzen. Dies nennt Johann Tillich einen „legalen Betrug“. "Der Punkt ist, dass der Kunde über den tatsächlichen Wert der Wohnung getäuscht wird. Man spricht von einem Gesamtpreis, ohne den Kunden zu erläutern, dass die Gebühren zum Teil über 1/3 der Gesamtsumme ausmachen, der reale Immobilienpreisen also weit unter dem Verkaufspreis liegt", und erklärt Tillich. Wolle oder müsse der Käufer nach einigen Jahren das Objekt veräußern, dann bleibe er in der Regel auf einem hohen Schuldenberg sitzen. Immer mehr Menschen tappen in die aufgestellten Fallen. "Mitschuld tragen die Banken, die die Finanzierung des Steuersparpaketes sicheren." Sie lassen sich oftmals Gebühren zur " Wertberprüfung der Immobilie "zahlen, halten es aber nicht für nötig, den Kunden auf die Besonderheiten des "Steuersparmodells" aufmerksam zu machen. "Das schlimmste ist, dass renommierte Banken den "legalen Betrug" mitmachen. Sie vergebenen Darlehen, die den Wert der Wohnung um das Doppelte übersteigen." Der Verein für Existenzsicherung will jedoch gar nicht warten, bis der Schwindel passiert ist, sondern versucht im Vorfeld Aufklärungsarbeit zu leisten. Vorträge und Aufklärungskampagnen gehören zur Vereinsarbeit ebenso, wie Hilfe bei der Überprüfung von etwaigen Finanzierungsangeboten. Johann Tillich fasst zusammen: "Wer Mitglied im Verein für Existenzsicherung ist, erhält individuelle Betreuung, wenn er wirtschaftliche Probleme hat. Gemeinsam mit qualifizierten Rechtsanwälten und der Bereitschaft des Mitgliedes, an einer Gesamtlösung aktiv mitzuwirken, finden wir für fast jede Angelegenheit eine realisierbare Lösung."

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