16.11.2006 - 17:22 - Gesundheit & Medizin

LSG Hessen: Krankenkasse muss spezielle Babynahrung nicht bezahlen

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Spezielle Säuglingsnahrung ist kein Arzneimittel und muss daher von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht am 29.06.06 (Az. L8/14 KR 765/03)

In dem zu entscheidenden Fall leidet das Kind an Neurodermitis und verschiedenen Nahrungsmittelallergien. Auf ärztlichen Rat wurde die Ernährung umgestellt und zusätzlich das Präparat „Pregomin AS“ gegeben. Den Antrag auf Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse ab, da das Präparat kein Heilmittel sei, sondern vielmehr der Ernährung als Lebensmittel bzw. Krankenkost diene.

In der Entscheidung stellen die Richter fest, dass das Präparat „Pregomin AS“ kein Arzneimittel sei, auch wenn insoweit das Präparat krankheitslindernd ist. Da es jedoch an die Stelle für die Nahrungsmittel trete, die das Kind nicht vertrage, diene es überwiegend der Ernährung. Kosten für solche Aufwendungen seien nicht zu erstatten.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit.de >>> zur Entscheidung im Volltext >>>

www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb...

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:

Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!

News-ID: 108476 • Views: 2181

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr