16.11.2006 - 09:01 - Gesundheit & Medizin

Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Eltern können grundsätzlich wegen einer ungewollten Schwangerschaft nach einer fehlerhaften Verhütungsbehandlung vom Gynäkologen Unterhalt für ihr Kind verlangen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs v. 14.11.06 gilt dies nicht nur für die Mutter und ihren Ehemann, sondern auch für ihren nicht verheirateten Partner.

Aus dem Sachverhalt:
"Die Klägerin ist Mutter eines im Dezember 2002 geborenen gesunden Sohnes. Sie verlangt von ihrem Gynäkologen, dem Beklagten, aus eigenem und aus abgetretenem Recht des Kindsvaters Ersatz des den Eltern durch die Unterhaltsverpflichtung entstandenen und noch entstehenden Schadens. Der Beklagte hatte es übernommen, der Klägerin im Januar 2002 das lang wirkende Verhütungsmittel "Implanon" zu verabreichen. Bei diesem Präparat handelt es sich um ein circa 3 mm starkes und wenige Zentimeter langes Plastikröhrchen, welches oberhalb der Ellenbogenbeuge unter die Haut eingebracht wird. Der Beklagte hat die Behandlung abgerechnet, die Klägerin hat sie bezahlt. Im Juli 2002 stellte der Beklagte bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der 16. Woche fest. Das "Implanon"-Implantat konnte nicht mehr gefunden werden. Der Wirkstoff des "Implanons" konnte im Blut der Klägerin nicht nachgewiesen werden. Die Klägerin konnte wegen der Schwangerschaft und der Betreuung des Kindes eine ihr zugesagte Arbeitsstelle nicht antreten." >>>

Quelle: Pressemitteilung Nr. 160/06 des BGH >>> zur vollständigen PM >>>

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/documen...

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