10.11.2006 - 14:38 - Politik, Recht & Gesellschaft

1ARATGEBERRECHT informiert: Bund erhöht Beteiligung an Unterkunftskosten

Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
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Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Bundesbeteiligung an den Unterkunftskosten für Arbeitslosengeld II-Empfänger von 2007 bis 2010 regelt. Im kommenden Jahr trägt der Bund 31,8 Prozent der Wohn- und Heizkosten. Dies entspricht rund 4,3 Milliarden Euro. Hierauf hatten sich Bund und Länder zuvor verständigt. "Mit der Regelung wurde ein fairer Kompromiss erreicht", so Kanzleramtschef Thomas de Maizière am 3. November. Der Bund entlastet damit die Kommunen insgesamt um 2,5 Milliarden Euro.

Flexible Ausgestaltung

Für die Folgejahre bis 2010 wird der Bundesanteil jeweils durch eine so genannte Anpassungsformel bestimmt. Durch diese Festlegung wird erreicht, dass über den Bundesanteil nicht immer wieder verhandelt werden muss.

Die Formel garantiert Flexibilität: Steigt die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, gibt es mehr Mittel, geht die Zahl zurück, sinkt die Bundesbeteiligung.

Für jede jahresdurchschnittliche Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 1 Prozent verändert sich der Bundesanteil um 0,7 Prozentpunkte. Die Umsetzung erfolgt dann jedes Jahr durch ein Bundesgesetz.

Unterschiedliche Belastung der Kommunen berücksichtigen

Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die bislang den ostdeutschen Ländern zusätzlich vom Bund zugestandenen Ergänzungszuweisungen auch bis 2010 zu gewähren. Die Zuweisungen waren zunächst nur bis 2009 gewährt.

Nach Auffassung der Länder und Kommunen sind die Bundesmittel bisher nicht immer entsprechend der Belastung verteilt worden. Benachteiligt sahen sich insbesondere Kommunen in ländlichen Räumen. Die Länder wollen deshalb in den nächsten Wochen einen Vorschlag vorlegen, womit ungleiche Belastungen ausgeglichen werden sollen.

Das Vorhaben wird gleichlautend auch als Fraktionsinitiative in den Bundestag eingebracht, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird regelmäßig dem Bundesrat vorgelegt, womit zugleich die Länderbeteiligung gewahrt wird.

Quelle: Bundesregierung Pressemitteilung vom 09.11.2006

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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