10.11.2006 - 14:36 - Mode, Trends, Lifestyle

1ARATGEBERRECHT informiert: Bundesrat lehnt Feuerzeugverordnung ab

Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
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Der Bundesrat hat heute einer Verordnung über kindergesicherte Feuerzeuge die Zustimmung versagt. Die Verordnung sollte eine Entscheidung der Europäischen Kommission umsetzen, mit der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass in Zukunft nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden dürfen und Feuerzeuge mit Unterhaltungseffekt gänzlich untersagt werden. Einwegfeuerzeuge sollten so gestaltet sein, dass Kinder unter 51 Monaten sie nicht betätigen können. Feuerzeuge, die einem Gegenstand ähneln, der für kleine Kinder zum Spielen attraktiv ist oder von dem akustische Effekte oder Animationsbilder ausgehen, dürften nach der Verordnung nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Die Fachausschüsse hatten noch empfohlen, der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zuzustimmen. Auf Initiative Bayerns jedoch hat der Bundesrat die Regelungen als zu bürokratisch und überreglementierend abgelehnt. Die Verordnung kann daher nicht wie geplant am 11. März 2007 in Kraft treten.

Verordnung über das Inverkehrbringen kindergesicherter Feuerzeuge (Feuerzeugverordnung)

Quelle: Bunderat vom 13.10.2006

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