08.11.2006 - 16:25 - Gesundheit & Medizin

Gewalt in der Pflege

Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Zivilcourage in der Pflege braucht mehr Rechtssicherheit

„Pflegekräfte, die kritische Ereignisse in der Pflege nicht hinnehmen, sondern für Veränderungen eintreten und dabei oft ein hohes Maß an Zivilcourage aufbringen (müssen), brauchen mehr Rechtssicherheit. Dies fordern die Expertinnen und Experten auf der Tagung „Zivilcourage in der Pflege", die vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) zusammen mit der Aktion gegen Gewalt in der Pflege (AGP) in Köln veranstaltet worden ist.“

Quelle: KDA – Mitteilung v. 03.11.06 >>> online lesen unter >>>
www.kda.de/german/showarticles.php?id_art=301

Anm.:
Ob die Zivilcourage in der Pflege mehr Rechtssicherheit bedarf, soll an dieser Stelle nicht entschieden werden, zumal nach diesseitiger Auffassung das Arbeitsrecht durchaus den Weg vorzeichnet, wie ggf. die innerbetrieblichen Spannungen mit Blick auf die Interessen gerade auch der Alterspatienten gewahrt werden können.

Das BAG hat mehrfach zu den Loyalitätspflichten der Arbeitnehmer Stellung bezogen und die Rechtsprechung kann durchaus für das interne und betriebliche Konfliktmanagement herangezogen werden.

Dass das Thema „Gewalt in der Pflege“ einer Aufarbeitung bedarf, steht außer Frage. Andererseits darf aber darauf hingewiesen werden, dass es insgesamt nicht zu einer Stigmatisierung des Pflegeberufsstandes führen darf.

Vgl. dazu den einführenden Beitrag:
Die Loyalitätspflicht(en) der MitarbeiterInnen – eine erste Problemorientierung www.iqb-info.de/Loyalitaetspflicht.pdf

Ferner jüngst die Entscheidung des LAG Berlin v. 28.03.06 – 7 Sa 1884/05
Pressemitteilung des LAG 14/06 v. 28.03.06
www.berlin.de/sen/arbeit/gerichte/presse/14_06.html

Dass das Thema „Gewalt in der Pflege“ einer Aufarbeitung bedarf, steht außer Frage. Andererseits darf aber darauf hingewiesen werden, dass es insgesamt nicht zu einer Stigmatisierung des Pflegeberufsstandes führen darf. Vielmehr sind die Betriebsparteien aufgerufen, ein adäquates Konfliktmanagement einzuführen, ohne auf den Gesetzgeber zuwarten zu müssen, zumal Rechtsnormen in der Folge auch „geduldig“ sein können.

Lutz Barth

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:

Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!

News-ID: 107301 • Views: 1662

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr