01.11.2006 - 11:38 - Politik, Recht & Gesellschaft
Mangelnder Grundrechtsschutz für Kinder
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
Bereits Altbundespräsident Roman Herzog hatte sich seinerzeit (Auftakt der Initiative „Deutschland für Kinder“ am 25.8.2005 in Berlin) für eine Verankerung der Rechte von Kindern in der Verfassung ausgesprochen. Grundsätze wie der Schutz vor Gewalt und Armut oder der Anspruch auf Bildung müssten zum Inhalt einer verbindlichen und daher positiven Festlegung auch im Verfassungstext werden.
Freilich sind diese Initiativen zu begrüßen, wenngleich daran zu erinnern ist, dass bereits jetzt den Kindern der volle Grundrechtsschutz zuteil wird. Es ist offensichtlich dem Unvermögen der Verantwortlichen geschuldet, dass sie ihren grundrechtlichen Schutzpflichten gegenüber den Kindern in unserer Gesellschaft nicht nachkommen und die erforderliche Sensibilität im Umgang mit dem positiven Verfassungsrecht vermissen lassen.
Es steht zu befürchten an, dass allein mit der positiven Aufnahme von Kinderrechten in unserer Verfassung nicht die hinreichende Gewähr dafür geboten wird, dass die Rechte eben unserer Kinder gewahrt werden, zumal ihnen bereits jetzt schon der Grundrechtsschutz zuteil wird.
Dass derzeit geschriebene positive Verfassungsrecht entfaltet auch seine Schutzpflichten gegenüber den Kindern und dem muss in der Praxis entsprochen werden. Das derzeitige Engagement unserer Bundesfamilienministerin in allen Ehren, aber angesichts der einzelnen Schicksale der betroffenen Kinder sollten wir nicht auf den Rat von Verfassungsexperten zuwarten, um zu erkennen, dass unsere Verfassung auch unsere Kinder schützt!
>>> vgl. hierzu das Interview
www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~EA7...
Quelle: Faz.net
„Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Aber nicht nur im Verhältnis zu den Eltern, sondern auch zum Staat. Der Staat hat wie die Eltern gegenüber den Kindern eine besondere Schutz- und Förderfunktion. Dies wird ein wichtiger, gesamtgesellschaftlicher Diskussionsprozess werden. Aber ich bin der Meinung, dass die Zeit dafür reif ist.“, so von der Leyen.
Mit Verlaub: es bedarf keiner Diskussion vor dem Hintergrund eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses, sondern entsprechender Handlungen vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechtes, denn ansonsten droht eine jahrelange Debatte und eine Expertenkommission „jagt“ die andere und den Kindern droht bis zum Abschluss der Diskussion die Versagung ihres Grundrechtsschutzes!
Lutz Barth
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Freilich sind diese Initiativen zu begrüßen, wenngleich daran zu erinnern ist, dass bereits jetzt den Kindern der volle Grundrechtsschutz zuteil wird. Es ist offensichtlich dem Unvermögen der Verantwortlichen geschuldet, dass sie ihren grundrechtlichen Schutzpflichten gegenüber den Kindern in unserer Gesellschaft nicht nachkommen und die erforderliche Sensibilität im Umgang mit dem positiven Verfassungsrecht vermissen lassen.
Es steht zu befürchten an, dass allein mit der positiven Aufnahme von Kinderrechten in unserer Verfassung nicht die hinreichende Gewähr dafür geboten wird, dass die Rechte eben unserer Kinder gewahrt werden, zumal ihnen bereits jetzt schon der Grundrechtsschutz zuteil wird.
Dass derzeit geschriebene positive Verfassungsrecht entfaltet auch seine Schutzpflichten gegenüber den Kindern und dem muss in der Praxis entsprochen werden. Das derzeitige Engagement unserer Bundesfamilienministerin in allen Ehren, aber angesichts der einzelnen Schicksale der betroffenen Kinder sollten wir nicht auf den Rat von Verfassungsexperten zuwarten, um zu erkennen, dass unsere Verfassung auch unsere Kinder schützt!
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„Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Aber nicht nur im Verhältnis zu den Eltern, sondern auch zum Staat. Der Staat hat wie die Eltern gegenüber den Kindern eine besondere Schutz- und Förderfunktion. Dies wird ein wichtiger, gesamtgesellschaftlicher Diskussionsprozess werden. Aber ich bin der Meinung, dass die Zeit dafür reif ist.“, so von der Leyen.
Mit Verlaub: es bedarf keiner Diskussion vor dem Hintergrund eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses, sondern entsprechender Handlungen vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechtes, denn ansonsten droht eine jahrelange Debatte und eine Expertenkommission „jagt“ die andere und den Kindern droht bis zum Abschluss der Diskussion die Versagung ihres Grundrechtsschutzes!
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