28.10.2006 - 23:18 - Kunst & Kultur

Was tun, wenn ein Song gesohlen wurde?

Pressemitteilung von: Songate GbR / PR Agentur: iConnetX
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Urheberrechte über Songate sichern
Eigentlich ist es ja super, wenn man den eigenen Song auf Partys oder sogar im Radio hört. Übel ist es, wenn jemand behauptet, der Komponist zu sein. Was kann man jetzt tun? Zuerst muss natürlich bewiesen werden können, dass man selbst der Urheber ist. Kann man das nicht, ist man schlecht dran.

Wenn doch, bieten sich folgende Möglichkeiten: Zuerst gibt es Klage gegen den Urheberrechtsverletzer.
Die Ansprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz muss der Urheber grundsätzlich gegen denjenigen richten, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Als passivlegitimiert gilt nach der Rechtsprechung auch derjenige, dem nach Treu und Glauben die Verletzungshandlung zugerechnet werden kann. Was bedeutet das?

Passivlegitimation bezeichnet hier lediglich die Frage, ob eine natürliche oder eine juristische Person der richtige Beklagte ist. Es kann (allerdings selten) auch ein Webhoster, ein Radiosender oder auch ein Label passivlegitimiert sein. Dies aber nur dann, wenn diese eindeutig von der Urheberrechtsverletzung wussten. Dies gilt auch, wenn ein Arbeitnehmer eines Unternehmens diese Rechtsverletzung begangen hat. Zum Beispiel durch das Setzen eines "Deep-Links" auf einer Webseite.
Ist man sich sicher, gegen wen man die Klage zu richten hat, kann man folgende Ansprüche geltend machen:
- Beseitigung/Vernichtung
- Unterlassung
- Schadensersatz
Der Unterlassungsanspruch setzt im Gegensatz zum Schadensersatzanspruch kein Verschulden des Beklagten voraus, da eine Wiederholungsverletzung zu vermuten ist. Dazu kann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangt werden. Auch die Klage auf Beseitigung und Vernichtung ist nicht an das Verschulden des Urheberrechtsverletzers gekoppelt. Der Schadensersatzanspruch jedoch ist an das Verschulden des Urheberrechtsverletzers gekoppelt. Hier kann entschieden werden, ob ein Ersatz der erlittenen Vermögenseinbuße einschließlich des entgangenen Gewinns, die Zahlung einer angemessenen Lizenz oder die Herausgabe des Verletzergewinns geltend gemacht wird. Bei schuldhafter Verletzung, muss der Urheberrechtsverletzer neben dem normalen Schadensersatz auch den immateriellen Schaden ersetzen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage, ist selbstveständlich der Beweis des eigenen Urheberrechtes. Diesen können Künstler jetzt schnell, einfach und sicher über www.songate.de erbringen.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Songate GbR
Celosstraße 6
26721 Emden
Tel.: 04921 - 363027

Songate bietet eine sichere und rechtskräftige Beweisführung zum Schutz des eigenen Urheberrechtes an. Auf der Internetplattform www.songate.de brauchen sich Musiker und Texter nur registrieren und können dann ihre Werke als MP3-Datei hochladen. Jedes Werk erhält so eine eindeutige digitale ID und der Künstler ein Upload-Protokoll, das im Zweifelsfall vor Gericht Bestand hat.

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