28.10.2006 - 23:12 - Kunst & Kultur

Urheberrecht und Volksmusik

Pressemitteilung von: Songate GbR / PR Agentur: iConnetX
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Mit Songate Urheberrechte beweisen
Die überlieferte Volksmusik hat in der Regel keinen bekannten Urheber. Volksmusikalische Werke unterliegen daher meistens nicht dem Urheberrecht. Vor allem nicht, wenn sie alt sind und wirklich nur überliefert wurden; der Komponist also nicht mehr bekannt ist. Dies ist zumindest die allgemeine Ansicht. Leider ist es aber nicht ganz so einfach. Für Urheber gilt in Deutschland die Regelschutzfrist. Der Urheberrechtsschutz endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Ausnahmen sind hier anonyme und pseudonyme Werke, für die das Todesjahr des Autors nicht bekannt ist. Bei diesen Stücken ist das Erscheinungsdatum, bei Nichtveröffentlichung das Entstehungsdatum maßgeblich.

Beachten muss man jedoch, dass das Urheberrecht vererbbar ist und dass nationale Gesetzgeber grundsätzlich frei in der Entscheidung sind, ob sie erloschene Urheberrechte wieder aufleben lassen. In wenigen Ländern wurden so viele Lieder nur durch vorsingen und vorspielen verbreitet, wie in Irland und Schottland. Nimmt man als Beispiel das irische Lied "Sliav Gallion Braes" kann man nur anhand des Textes erkennen, dass dieses Volkslied ungefähr 1830 entstanden sein muss. Der Komponist ist anonym und das Lied über 170 Jahre alt.

Wer also meint, dieses Lied frei verwenden zu können, sollte zumindest dies wissen. Weiterhin sollte er in Erfahrung bringen, wie viele Bearbeitungen es zu dieser Melodie gibt. Bei den vielen tausend Bands in Irland, die fast alle dieses Lied im Repertoire haben, kann davon ausgegangen werden, dass es fast genau so viele Bearbeitungen dazu gibt. Genauso wichtig ist es, zu wissen, dass ein gewisser Colm O´Lochlainn dieses Lied in seine Sammlung irischer Straßenballaden aufnahm. Diese Sammlung wurde 1939 vom Corinth-Verlag in New York veröffentlicht.

Dies alles bedeutet nicht zwingend, dass noch Urheberrechte an dem Lied selbst bestehen, zeigen aber, wie riskant es sein könnte, sich als Urheber auszugeben. In jedem Fall sicherer und genauso wirksam ist es, Volkslieder kreativ neu zu bearbeiten und für diese Bearbeitung das Urheberrecht zu erwerben. Das Urheberrecht an diesen Bearbeitungen kann jetzt schnell, einfach und sicher über www.songate.de bewiesen werden.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Songate GbR
Celosstraße 6
26721 Emden
Tel.: 04921 - 363027

Songate bietet eine sichere und rechtskräftige Beweisführung zum Schutz des eigenen Urheberrechtes an. Auf der Internetplattform www.songate.de brauchen sich Musiker und Texter nur registrieren und können dann ihre Werke als MP3-Datei hochladen. Jedes Werk erhält so eine eindeutige digitale ID und der Künstler ein Upload-Protokoll, das im Zweifelsfall vor Gericht Bestand hat.

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