27.10.2006 - 09:45 - IT, New Media & Software
1ARATGEBERRECHT informiert: Strafvorschriften gegen Versender von Spam-Mails geplant
Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
Die Bundesregierung will die zivilrechtlichen Folgen für die Versender von Spam-Mails, die ein besonders hohes Gefährdungspotenzial enthalten, durch Strafvorschriften ergänzen. Darauf verweist sie in ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 16/3135) zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 556/06 (Beschluss)) zum Gesetz über die Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste ((Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG)) (BT-Drs. 16/3078), das der Bundestag in Kürze verabschieden will.
Das Versenden sogenannter Phishing-Mails, um Bankzugangsdaten von Internetnutzern herauszufinden, das massenhafte Versenden von E-Mails mit dem Ziel, Computersysteme zum Absturz zu bringen, und das Versenden von Spam-Mails mit Viren oder Würmern seien bereits strafbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Wettbewerbszentrale und der Verband der deutschen Internetwirtschaft hätten sich zum "Bündnis gegen Spam" zusammengeschlossen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gebe dem Bündnis die Instrumente an die Hand, um gerichtlich gegen Versender von Spam-Mails vorgehen zu können, so die Regierung. Durch einstweilige Verfügungen könne schneller eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden als dies durch ein Bußgeldverfahren möglich wäre, heißt es weiter. Die Regierung hält es im Übrigen für verfassungsrechtlich bedenklich und einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wenn dem Versender einer E-Mail bereits dann ein Bußgeld auferlegt würde, wenn er seine "fehlende Täuschungsabsicht" nicht beweisen kann.
Der Regierungsentwurf des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes zielt darauf ab, das Recht der Tele- und Mediendienste zu bündeln. Darüber hinaus enthält der Entwurf Datenschutzvorschriften für diese Dienste.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates:
Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 16/3078 (PDF)
Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drs. 556/06 (Beschluss) (PDF)
Gegenäußerung der Bundesregierung: BT-Drs. 16/3135 (PDF)
Quelle: Bundestag
Pressemitteilung hib Nr. 320/2006 vom 26.10.2006
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
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Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
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Kontakt:
www.1aratgeberrecht.de

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Das Versenden sogenannter Phishing-Mails, um Bankzugangsdaten von Internetnutzern herauszufinden, das massenhafte Versenden von E-Mails mit dem Ziel, Computersysteme zum Absturz zu bringen, und das Versenden von Spam-Mails mit Viren oder Würmern seien bereits strafbar. Der Verbraucherzentrale Bundesverband, die Wettbewerbszentrale und der Verband der deutschen Internetwirtschaft hätten sich zum "Bündnis gegen Spam" zusammengeschlossen. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gebe dem Bündnis die Instrumente an die Hand, um gerichtlich gegen Versender von Spam-Mails vorgehen zu können, so die Regierung. Durch einstweilige Verfügungen könne schneller eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden als dies durch ein Bußgeldverfahren möglich wäre, heißt es weiter. Die Regierung hält es im Übrigen für verfassungsrechtlich bedenklich und einen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung, wenn dem Versender einer E-Mail bereits dann ein Bußgeld auferlegt würde, wenn er seine "fehlende Täuschungsabsicht" nicht beweisen kann.
Der Regierungsentwurf des Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetzes zielt darauf ab, das Recht der Tele- und Mediendienste zu bündeln. Darüber hinaus enthält der Entwurf Datenschutzvorschriften für diese Dienste.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages bzw. des Bundesrates:
Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 16/3078 (PDF)
Stellungnahme des Bundesrates: BR-Drs. 556/06 (Beschluss) (PDF)
Gegenäußerung der Bundesregierung: BT-Drs. 16/3135 (PDF)
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