26.10.2006 - 12:59 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
BGH stärkt die Rechte der Aktionäre beim Squeeze-Out
Pressemitteilung von: B|G|K|S Rechtsanwälte
Hamburg/ Stuttgart, 26.10.2006 - Der BGH hat entschieden, dass Minderheitsaktionäre trotz des Ausschlusses aus der Gesellschaft gegen frühere Beschlüsse klagen dürfen, wenn das Klageverfahren Einfluss auf die Höhe ihrer Barabfindung beim Zwangsausschluss (Squeeze-Out) hat (Urteil vom 09.10.2006, II ZR 46/05).
Im vorliegenden Fall wurden Unternehmensteile der Massa AG an den Metro-Konzern verkauft und sollten ausgegliedert werden. Einige Minderheitsaktionäre legten gegen die entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse Klage ein. Sie waren der Meinung, dass der Verkaufspreis zu niedrig gewesen sei. Zudem habe sich der Hauptaktionär treuwidrig einen unzulässigen Vorteil zum Schaden der Gesellschaft verschafft.
Bevor die Sache erstinstanzlich entschieden wurde, wurden die klagenden Minderheitsaktionäre ausgeschlossen und ihre Aktien an den Hauptaktionär übertragen (Squeeze-Out). Infolgedessen verwarfen die Vorinstanzen die Aktionärsklagen als unzulässig; mit dem Wegfall der Aktionärsstellung entfalle gleichzeitig die Anfechtungsbefugnis.
Das ließen die BGH-Richter nicht gelten: Sie stellten klar, dass ehemalige Eigner auch nach dem Verlust ihrer Aktionärsstellung ein berechtigtes Interesse an der Verfahrensfortsetzung haben können. Und das berechtigte Interesse sei dann zu bejahen, wenn die ehemaligen Aktionäre im Falle des Obsiegens eine höhere Barabfindung erhalten könnten.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf den Anlegerschutz spezialisierten Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Aktionärsschutz in Deutschland. Bisher wurde >kritischen< Aktionären beim Squeeze-Out durch den Zwangsausschluss die Klagebefugnis abgesprochen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Die Manager müssen sich den Ansprüchen der Aktionäre stellen.“
B|G|K|S Rechtsanwälte
Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper
B|G|K|S Rechtsanwälte
Königstraße 10 c
70173 Stuttgart
Tel. 0711/222 54 280
Fax 0711/222 54 302
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
www.bankrecht24.de

B|G|K|S Rechtsanwälte ist eine bundesweit tätige Anlegerschutzkanzlei mit Büros in Stuttgart und Hamburg. Derzeit vertreten sechs auf das Bank-, Börsen-, Kapitalanlage- und Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte die Interessen geschädigter Kapitalanleger.
Im vorliegenden Fall wurden Unternehmensteile der Massa AG an den Metro-Konzern verkauft und sollten ausgegliedert werden. Einige Minderheitsaktionäre legten gegen die entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse Klage ein. Sie waren der Meinung, dass der Verkaufspreis zu niedrig gewesen sei. Zudem habe sich der Hauptaktionär treuwidrig einen unzulässigen Vorteil zum Schaden der Gesellschaft verschafft.
Bevor die Sache erstinstanzlich entschieden wurde, wurden die klagenden Minderheitsaktionäre ausgeschlossen und ihre Aktien an den Hauptaktionär übertragen (Squeeze-Out). Infolgedessen verwarfen die Vorinstanzen die Aktionärsklagen als unzulässig; mit dem Wegfall der Aktionärsstellung entfalle gleichzeitig die Anfechtungsbefugnis.
Das ließen die BGH-Richter nicht gelten: Sie stellten klar, dass ehemalige Eigner auch nach dem Verlust ihrer Aktionärsstellung ein berechtigtes Interesse an der Verfahrensfortsetzung haben können. Und das berechtigte Interesse sei dann zu bejahen, wenn die ehemaligen Aktionäre im Falle des Obsiegens eine höhere Barabfindung erhalten könnten.
Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf den Anlegerschutz spezialisierten Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei B|G|K|S Rechtsanwälte: „Das Urteil ist ein Meilenstein für den Aktionärsschutz in Deutschland. Bisher wurde >kritischen< Aktionären beim Squeeze-Out durch den Zwangsausschluss die Klagebefugnis abgesprochen. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Die Manager müssen sich den Ansprüchen der Aktionäre stellen.“
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