26.10.2006 - 12:38 - Politik, Recht & Gesellschaft

1ARATGEBERRECHT informiert: Bundeskabinett beschließt Strukturen für beamtenrechtliche Grundregeln

Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
Bild im Großformat
Die Bundesregierung hat am 25.10.2006 den Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Strukturen für eine bundeseinheitliche Anwendung der beamtenrechtlichen Grundregeln festgelegt werden. Damit sollen die Einheit des Beamtenrechts und die länderübergreifende Mobilität im Interesse der Dienstherren und der Beamtinnen und Beamten gewährleistet werden.

Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble erklärte, das neue Gesetz schaffe gleichzeitig Rechtssicherheit für die Weiterentwicklung des Dienstrechts in den Ländern. Die Föderalismusreform werde mit diesem ersten neuen Dienstrechtsgesetz konsequent umgesetzt. Der Bund werde im nächsten Schritt die Inhalte für seinen Bereich entsprechend übernehmen und einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienstrechts auf Bundesebene vorlegen. Die Basis für ein modernes Beamtenrecht sei damit geschaffen, so Schäuble weiter.

Seit dem 01.09.2006 ist die Grundgesetzänderung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismusreform) in Kraft. Das nun vom Bundeskabinett beschlossene Beamtenstatusgesetz zieht als erstes Gesetz im Bereich des Dienstrechts die Konsequenzen daraus. Es löst das bisherige Beamtenrechtsrahmengesetz ab. Die Rahmenkompetenz ist mit der Föderalismusreform entfallen. An ihrer Stelle ist eine begrenzte konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes getreten. Der vorgelegte Gesetzentwurf nutzt diese neue Kompetenz aus und enthält einheitlich geltende beamtenrechtliche Regelungen für Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamte. Dazu gehören nicht mehr das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht. Diese Kompetenzen sind mit der Föderalismusreform auf die Länder übergegangen.

Der Gesetzentwurf zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern enthält laut Bundesinnenministerium die Voraussetzungen für ein modernes Personalmanagement durch klare Strukturen und den Abbau von bürokratischen Hemmnissen. Das gilt zum Beispiel für die Regelungen zur Begründung bzw. Beendigung eines Beamtenverhältnisses oder für Abordnungen und Versetzungen zwischen verschiedenen Dienstherren. Die Möglichkeit, Beamtinnen und Beamten auch an private Einrichtungen zuzuweisen, wird erweitert, um Erfahrungen aus unterschiedlichen Bereichen in die staatliche Aufgabenerledigung einfließen zu lassen.

Quelle: Bundesministerium des Innern
Pressemitteilung vom 25.10.2006

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

EBC Consult LTD & Co KG
1aratgeberrecht.de
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Kontakt:
www.1aratgeberrecht.de


1ARATGBERRECHT ist ein Internetportal für Recht und Wirtschaft. Spezialisiert im Bereich Unternehmens-, Steuer-, Wirtschaftsrecht. Interessierte Besucher erhalten den passenden Rechtsanwalt und Steuerberater aus Ihrer Region. Dazu können aktuelle RechtsNews, Urteile und Fachartikel kostenfrei herunter geladen werden. Neben Kostenrechner für Anwaltskosten, Gerichtskosten und dem Prozessrisiko gehören eine E-Mail Rechtsberatung und ein Diskkusionsforum mit zu dem Angebot von 1ARATGEBERRECHT.

News-ID: 105562 • Views: 1499

Mitteilung teilen und kommentieren


Permanenter Link zu dieser Pressemeldung:


Wir freuen uns, wenn Sie z.B. auf Ihrer Presse- oder Referenzen-Seite auf openPR.de linken.
Für die Inhalte dieser Meldung ist nicht openPR.de sondern nur der jeweilige Autor verantwortlich.

Haftungsausschluss - openPR distanziert sich von dem Inhalt der Pressemitteilungen. Lesen sie hier mehr