25.10.2006 - 15:55 - Politik, Recht & Gesellschaft

1ARATGEBERRECHT informiert: Bundeskabinett beschließt Gesundheitsreform

Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
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Das Bundeskabinett hat am 25.10.2006 den Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-WettbewerbsstärkungsgesetzGKV - WSG) beschlossen und damit die lange umstrittene Gesundheitsreform auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf, der am 27.10.2006 erstmalig im Deutschen Bundestag beraten werden soll, will die Regierung die Finanzierung des Gesundheitssystems neu regeln, für mehr Wettbewerb sorgen und damit zumindest mittelfristig eine hochwertige Krankenversorgung für alle Bevölkerungsschichten sicherstellen. Das Gesetz soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung am 01.04.2007 in Kraft treten.

Zu dem Kabinettsbeschluss erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung werde das Gesundheitssystem auf allen Ebenen neu strukturiert, wettbewerblicher ausgerichtet und undurchschaubare Bürokratie abgebaut. Gleichzeitig sei es die erste Reform seit vielen Jahren, die keine generellen Zuzahlungserhöhungen und keine Leistungskürzungen vorsieht. Vielmehr werde dort, wo es notwendig sei, die medizinische Versorgung zielgerichtet ausgebaut.

Mit der Neuordnung der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch den Gesundheitsfonds (Anmerkung der Redaktion: dieser wird zum 01.01.2009 eingerichtet) würden die Finanzströme laut Schmidt transparent und die Krankenkassen erhielten erstmalig einen gerechten Ausgleich für besondere Belastungen durch höhere Ausgaben für kranke Menschen und für geringere Einnahmen, wenn sie z.B. viele Arbeitslose versichern. Der ungesunde Wettbewerb um günstige Versicherte, also Gutverdienende und Gesunde, lohne sich damit zukünftig nicht mehr. Die Versicherten könnten auf einen Blick erkennen, wie gut ihre Krankenkasse arbeitet.

Nachfolgendes Positionspapier mit weiteren Informationen über Inhalte und Maßnahmen des Gesetzes finden Sie im Internetangebot des Ministeriums für Gesundheit: PDF

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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