25.10.2006 - 08:57 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
1ARATGEBERRECHT informiert: Rheinland-Pfälzisches Kabinett bringt Ladenöffnungsgesetz auf den parlamentarischen Weg
Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht und soll spätestens im Januar 2007 in Kraft treten. Die Landesregierung werde es laut Dreyer aber ermöglichen, dass bereits an Samstagen im Advent von der 22-Uhr-Regelung Gebrauch gemacht werden kann.
Der Entwurf war nach der ersten grundsätzlichen Beschlussfassung im Kabinett Ende August 2006 an externe Stellen, wie Gewerkschaften, Einzelhandelsverband und Kirchen zur Stellungnahme verschickt worden. Dabei seien die unterschiedlichen Interessen erkennbar geworden, so die Ministerin. Die im Entwurf vorgesehene Erweiterung der werktäglichen Ladenöffnungsmöglichkeiten stelle einen sachgerechten Ausgleich dar. Zum einen werde den Wettbewerbsinteressen des Einzelhandels Rechnung getragen, indem an zwölf Werktagen eine "Rund-um-die-Uhr"-Öffnung möglich sei. Damit könne der Einzelhandel auch Wünschen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach erweiterten Einkaufsgelegenheiten in den Abendstunden entgegenkommen; die konkrete Ausgestaltung könne nach den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort erfolgen. Andererseits trage das grundsätzliche Verbot von Spät- und Nachtöffnungen den Interessen des Verkaufspersonals sowie dem Lärmschutz in den Innenstädten Rechnung. Die verlängerte Öffnungsmöglichkeit auch an Samstagen rechtfertige sich dadurch, dass der Samstag für viele Menschen zu einem wichtigen Einkaufstag geworden sei, so Dreyer weiter. Die moderate Ausweitung der Ladenöffnungszeiten nehme Rücksicht auf die Belange der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die eine völlige Freigabe vermehrt auch Nachtarbeit bedeutet hätte. Die zuständigen Stellen müssten prüfen, welche Konsequenzen aus der Erweiterung für die Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ziehen seien.
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