23.10.2006 - 10:00 - Politik, Recht & Gesellschaft

1ARATGEBERRECHT informiert: Änderungen in der Versorgung baden-württembergischer Steuerberater zum 01.01.2007

Pressemitteilung von: 1ARATGBERRECHT
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Am 20.10.2006 ist das Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes im Gesetzblatt für Baden-Württemberg (GBl. S. 293) verkündet worden. Kernstück der Änderung ist die Aufhebung der sogenannten 45-Jahresgrenze für die Pflichtmitgliedschaft der Versicherten. Ab dem 01.01.2007 steht damit auch Steuerberatern, die älter als 45 Jahre sind, der Zugang zu der Kammerversorgung offen.

Durch Änderung der §§ 8 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 Nr. 4 Steuerberaterversorgungsgesetz wurde zudem die Beitragsfestsetzung vereinfacht. Bislang mussten die Beiträge durch Bescheid festgesetzt werden. Vorher bestand keine Verpflichtung zur Beitragszahlung. Der monatliche Pflichtbeitrag ist nach näherer Maßgabe der Satzung jedoch einkommensbezogen; er muss den Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigen. Bei abhängig beschäftigten Steuerberatern führt dies zu einem enormen Verwaltungsaufwand, weil in aller Regel nicht jeden Monat ein Gehalt in gleicher Höhe bezahlt wird. Die bisherige Gesetzesvorgabe machte daher jedes Mal einen neuen Bescheid erforderlich, der ausgefertigt und dem Mitglied zugestellt werden musste. Um diesen hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurde nun das System der Beitragsanmeldung entsprechend den Bestimmungen der §§ 157 und 167 der Abgabenordnung in § 8 Abs. 2 Steuerberaterversorgungsgesetz eingefügt.

Außerdem wurde die Genehmigungspflicht für den Haushaltsplan durch Änderung des § 17 Abs. Steuerberaterversorgungsgesetz gestrichen.

Das Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes tritt nach seinem Art. 2 am 01.01.2007 in Kraft.

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

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