20.10.2006 - 17:30 - Gesundheit & Medizin
Verbindlichkeit von ärztlichen Leitlinien?
Pressemitteilung von: IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth
„Bedeutet das Abweichen von Leitlinien automatisch, daß ein Behandlungsfehler begangen wurde? Immer wieder fragen sich Ärzte, ob und wie weit Leitlinien ihre Therapiefreiheit einschränken. Grundsätzlich gilt: Leitlinien müssen nicht sklavisch befolgt werden. Ist es für die Behandlung eines Patienten nötig, darf und muß von ihnen abgewichen werden.“
Quelle: Ärzte Zeitung (18.10.06)
www.aerztezeitung.de/docs/2006/10/18/186a1301.asp?cat=/ge...
Vgl. dazu auch aus der Sicht des Medizinrechtlers D. Hart seinen Kurzbeitrag über Ärztliche Leitlinien – Rechtsrahmen, in Deutsches Ärzteblatt/ Jg. 102/ Heft 40 v. 07.10.05
>>> www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=48574
Ebenso hierzu den Kurzkommentar v. Lutz Barth unter
>>> www.iqb-info.de/Anmerkung_zu_Hart.htm
Ihr Lutz Barth – IQB
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
IQB - Lutz Barth
Anholtstr. 7, 28750 Bremerhaven
Tel. 0471 / 50 40 541
Internetportal: www.iqb-info.de
E-Mail:
Das Internetportal rund um das Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht. Wir möchten mit unserer Webpräsenz einen Beitrag nicht nur zum Recht leisten, sondern auch gelegentlich kritisch zu den Themen unserer Zeit Position beziehen. Es geht nicht immer um die "ganz herrschende Meinung und Lehre", denn auch diese ist weitestgehend eine Illusion und Ausdruck verschiedenster Interessen - auch und gerade im Recht!
Quelle: Ärzte Zeitung (18.10.06)
www.aerztezeitung.de/docs/2006/10/18/186a1301.asp?cat=/ge...
Vgl. dazu auch aus der Sicht des Medizinrechtlers D. Hart seinen Kurzbeitrag über Ärztliche Leitlinien – Rechtsrahmen, in Deutsches Ärzteblatt/ Jg. 102/ Heft 40 v. 07.10.05
Ebenso hierzu den Kurzkommentar v. Lutz Barth unter
>>> www.iqb-info.de/Anmerkung_zu_Hart.htm
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