29.04.2004 - 11:50 - Politik, Recht & Gesellschaft
Messeförderung für ostdeutsche Aussteller auf Inlandsmessen wird fortgesetzt
Pressemitteilung von: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAF
Auch in 2003 fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Teilnahme ostdeutscher Unternehmen an Messen und Ausstellungen in Deutschland. Die entsprechende Richtlinie ist heute im Bundesanzeiger Nr. 23 veröffentlicht; die Liste der förderfähigen Messen ist ab sofort im Internet unter www.bafa.de abrufbar.
Die Inlandsmesseförderung zielt auf das Exportengagement junger Unternehmen aus den neuen Bundesländern und soll den Einstieg in wichtige Exportmärkte durch Teilnahme an international ausgerichteten deutschen Messen unterstützen. Hierzu wurde die Liste der förderfähigen Messen neu strukturiert. Sie enthält nunmehr ausschließlich die Veranstaltungen, die dies auf Aussteller - und Besucherseite gewährleisten.
Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 € pro Unternehmen. Die Zahl der förderfähigen Messen und Ausstellungen beläuft sich auf insgesamt 115.
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Postfach 51 60 , 65726 Eschborn, Fax: 06196/908 - 800, gestellt werden.
Die Inlandsmesseförderung zielt auf das Exportengagement junger Unternehmen aus den neuen Bundesländern und soll den Einstieg in wichtige Exportmärkte durch Teilnahme an international ausgerichteten deutschen Messen unterstützen. Hierzu wurde die Liste der förderfähigen Messen neu strukturiert. Sie enthält nunmehr ausschließlich die Veranstaltungen, die dies auf Aussteller - und Besucherseite gewährleisten.
Der maximale Förderbetrag beträgt 4.500 € pro Unternehmen. Die Zahl der förderfähigen Messen und Ausstellungen beläuft sich auf insgesamt 115.
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Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Postfach 51 60 , 65726 Eschborn, Fax: 06196/908 - 800, gestellt werden.
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