16.10.2006 - 12:30 - Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
KFZ-Leasing birgt Lücken in der Kasko
Pressemitteilung von: versicherungskosmos.de
Nach einer aktuellen Information des unabhängigen Infodienstes VERSICHERUNGSKOSMOS kommt es im Schadenfall eines geleasten KFZ (d.h. bei Diebstahl oder Totalschaden) sehr schnell zu einer Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (Marktwert) des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert (Restwert laut Leasingvertrag).
Diese Differenz bezeichnet der Profi als "GAP" (engl. gap = Lücke). Die so genannte GAP-Deckung ist eine wenig bekannte, aber sehr wichtige Zusatzvereinbarung für alle Leasingfahrzeuge. Nur wenige Kaskoversicherungen enthalten eine GAP-Deckung bereits in ihren Bedingungen. Die Differenz zwischen Marktwert und Leasing-Restwert kann bei Fahrzeugen der oberen Mittelklasse leicht 10.000 Euro überschreiten.
Diese "Lücke" muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen, sofern in seiner KFZ-Versicherung keine GAP-Deckung eingeschlossen wurde.
Weiterführende Informationen unter:
www.versicherungskosmos.de
Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.
versicherungskosmos.de
Thomas Orthey
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Fachwirt der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK)
Gutachter für gewerbliche und industrielle Sachversicherungen (BVFS)
Wirtschaftsjournalist / Fachkolumnist
Hauptstraße 46 - 57629 Müschenbach
Tel. 02662-94560 - Fax 02662-945677
versicherungskosmos.de - Unabhängiges und kostenloses Informationsportal: Bringt den kostenlosen Überblick zu Versicherungen in Deutschland
Diese Differenz bezeichnet der Profi als "GAP" (engl. gap = Lücke). Die so genannte GAP-Deckung ist eine wenig bekannte, aber sehr wichtige Zusatzvereinbarung für alle Leasingfahrzeuge. Nur wenige Kaskoversicherungen enthalten eine GAP-Deckung bereits in ihren Bedingungen. Die Differenz zwischen Marktwert und Leasing-Restwert kann bei Fahrzeugen der oberen Mittelklasse leicht 10.000 Euro überschreiten.
Diese "Lücke" muss der Versicherungsnehmer selbst zahlen, sofern in seiner KFZ-Versicherung keine GAP-Deckung eingeschlossen wurde.
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