(openPR) Wir haben schon des Öfteren über das Spannungsverhältnis bei den Rechtsfragen am Lebensende eines schwerkranken Patienten berichtet. Ganz aktuell können wir dem Newsletter von patientenverfügung.de entnehmen, dass der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) in seiner Pressemitteilung v. 12.10.06 angekündigt hat, gemeinsam mit einem renommierten Patientenrechtsanwalt am Montag, den 16. 10.06, ein Pressegespräch anzubieten. Exemplarisch soll es dort u.a. um eine rechtswidrige, 6 Wochen andauernden intensivmedizinischen Behandlung gegen den erklärten Willen einer 86-jährigen Patientin in einem Berliner Krankenhaus gehen. Der Pressemitteilung des HVD nach wurde vom Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die behandelnden Ärzte gestellt.
Zur Erinnerung sei hier nur angemerkt, dass gerade vor wenigen Wochen der 66. Deutsche Juristentag sich speziell den Strafrechtsfragen am Ende des Lebens angenommen hat. Von den Hauptreferenten wurde dringend die notwendigen Reformen angemahnt, wenngleich unmittelbar hieran u.a. die Bundesjustizministerin erklärte, dass sie einen solchen Reformbedarf nicht zu erkennen vermag.
Anhand des aktuellen Falls wird denn auch überdeutlich, weshalb hier der parlamentarische Gesetzgeber dringend seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen hat. Es darf nicht sein, dass die Ärzteschaft einem beachtlichen Strafrechtsrisiko ausgesetzt ist und ihnen die geforderte Transparenz mit Blick auf die Rechtssicherheit verweigert wird.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass neben der öffentlichkeits- und werbewirksamen Präsentation solcher menschlicher Schicksale zugleich auch die Möglichkeit genutzt wird, mögliche Strafrechtsfragen auf dem Rücken einzelner Ärzte auszutragen, obgleich gerade der Deutsche Juristentag keinen Zweifel hat aufkommen lassen, dass hier ein Regelungsbedarf besteht.
Aus gegebenem Anlass dürfen wir daher auf die Pressemitteilungen des IQB hier im Archiv bei openpr mit weiteren Literaturhinweisen verweisen.
>>> http://www.openpr.de/news/Archiv.html?arid=14350
Ihr Lutz Barth















