(openPR) Auch an der Fundus-Gruppe geht die Realität nicht vorbei.
Die Fundus-Gruppe ist bekannt für berühmte Investments in Berlin Heiligendamm oder bei dem Berliner Hotel Adlon. Fondsinitiator ist Anno August Jagdfeld, Inhaber der Fundus-Gruppe. Jagdfeld ist Fondsinitiator von Premium-Immobilien und Büro- und Einkaufszentren. In seinem Privatbesitz ist das Luxus-Kaufhaus Quartier 206 an der Berliner Friedrichstraße. Für sein Immobilienengagement hat er origineller Weise sogar das Verdienstkreuz 1. Klasse der Bundesrepublik Deutschland erhalten. Rund 50 000 Anleger haben in Jagdfelds Projekte seit Gründung 1975 investiert. Aufgelegt wurden rund 100 Immobilienfonds mit einem Volumen von rund € 2,5 Milliarden.
Doch auch die Fundus-Gruppe blieb nicht vom Preisverfall in der Branche verschont. Kaum ein Fonds, der sich auf Ost-Immobilien mit Steuervorteilen spezialisiert hatte, existiert heute noch. Verschiedene Fundus-Fonds wurden jedoch auch zur Errichtung und Verwaltung anderer Objekte mit weniger Bekanntheitsgrad und bedeutend geringerer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit verkauft. Ein Beispiel ist der Fundus-Fonds 29. Hier verlangen die finanzierenden Banken die Tilgung der Darlehensschulden des Fonds. Der Fonds finanzierte das Büro- und Geschäftshaus Gutenberg-Galerie in Leipzig. Gut 1300 Investoren haben 1994 insgesamt € 56 Millionen gezeichnet. Zusammen mit den Fremdmitteln kam eine Investitionssumme von € 78 Millionen zusammen. Soviel zur Ausgangslage. Die aktuelle Fondsbilanz weist derzeit nur etwa € 22 Millionen aus. Die finanzierende Bank fordert aber bereits ihr Darlehen in Höhe von aktuell € 25 Millionen zurück. Hier kann sich jeder Anleger den Wert seiner Beteiligung ausrechnen.
Wo liegen die Gründe für diese Entwicklung? Allein die allgemeine Marktsituation für die wirtschaftliche Lage des Fonds verantwortlich zu machen, scheint zu kurz gegriffen. Schließlich gibt es nach wie vor auch erfolgreiche Immobilienfonds am Markt. Im Falle des Leipziger Fonds 29 steht beispielsweise der Vorwurf der Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht im Raum, da sich der Betreiber nicht um Mieter für die leer stehende Immobilie gekümmert haben soll. Jedenfalls verlangt die finanzierende Bank die Tilgung ihrer Darlehen. Kann der Fonds diese Mittel nicht aufbruíngen, ist das Konzept gescheitert.
Die Aufnahme von Fremdmitteln bei geschlossenen Immobilienfonds ist grundsätzlich nichts Neues. Gerade zur Erzielung der steuerlichen Vorteile kam die Aufnahme eines Fondsdarlehen nicht ungelegen, da die Anleger sonst höhere Eigenkapitalbeträge hätten aufbringen müssen. Die Kehrseite ist jedoch, dass das Fondskonzept stimmig sein und die Bank jährlich bezahlt werden muss . Erzielt der Fonds allerdings nicht die prospektierten Werte, bleiben neben den meist in fantastischer Form prophezeiten Ausschüttungen auch die Annuitätenzahlungen aus. Die in der Regel bestens abgesicherten Banken machen mit ihren Darlehensnehmern in diesen Fällen kurzen Prozess. Dann drohen die Insolvenz, der Notverkauf oder Sondertilgungsanforderungen bei den Gesellschaftern.
Anleger sollten spätestens zum jetzigen Zeitpunkt überlegen, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung vorgenommen werden können. Soweit ein Anleger Kenntnis aller Umstände eines Schadensersatzanspruch erlangt, läuft gegebenenfalls die kurze Verjährungsfrist, soweit sie nicht bereits nach alter Rechtslage vor 2002 abgelaufen war. Hier wird dringend anwaltliche Hilfe anempfohlen.