(openPR) Die Kürzungssystematik der Privaten Krankenversicherungen kann zur Gänze abgewendet werden - das zeigen die mehr als 1000 aktuellen Dateien der Münchner Spezialkanzlei Holzmann & Holzmann für die vertraglichen Beziehungen des Arztes zu seinen Patienten und der Patienten zu ihrer Versicherung.
Rechtsanwalt Steffen Holzmann: „Es gibt eigentlich keine Privatrechnung mehr, die nicht gekürzt wird. Selbst wo zu niedrig abgerechnet wird, werden noch Abstriche gemacht. Was eine Versicherung nicht ausbezahlt, ist ihr Gewinn. Die Optimierung der Rechnung und die Mediation der Versicherungen sind das Herzstück unserer Dienstleistung. Mit Überzeugungsarbeit auf beiden Seiten gelingt uns die lückenlose und 100prozentige Erstattung von gerechtfertigten Liquidationen.“
Auslöser für Kürzungen sind vielfältig. Gelegentlich arbeiten Ärzte die neuesten Stellungnahmen der Bundesärztekammer nicht ein oder verwenden Ziffern, die nicht mehr aktuell sind. Aber sogar konservative Berechnungen schützen den seriösen Arzt nicht vor Streichungswirrwarr. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen bewertet jede vierte Abrechnung als nicht schlüssig oder falsch. In der Regel wird die Privatliquidation bis zu 50 Prozent gekürzt.
Die Rechtsanwälte Steffen und Michael Holzmann verfügen über eine eigene Datenbank von mehr als 1000 Gerichtsurteilen, Ärztekammerentscheidungen und eigenen juristischen Abwägungen. Damit errichten sie im Kontakt mit den Versicherungen eine erste Widerstandslinie. Rechtsanwalt Michael Holzmann: „Wenn der Arzt über gute Argumente verfügt, ist das die Vorstufe zur Mediation. Enthält die Auseinandersetzung genügend Substanz, sieht sich der hartnäckigste Gegner zum Dialog veranlasst. Auf dieser Ebene spielt sich die Entscheidung ab.“
Die Rechtsanwaltskanzlei Holzmann & Holzmann ist eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei. Kliniken, Ambulatorien und große privatärztliche Praxen im ganzen Bundesgebiet zählen zu ihren Mandanten (www.holzmann-holzmann.de). Kunden erhalten zum Pauschalpreis ein Komplettprogramm: Rechnungsberatung und die gesamte Korrespondenz mit den Versicherungen. So kommen Gemeinschaftspraxen für 300 € zuzüglich Mehrwertsteuer pro Arzt und Monat in den Genuss von einzigartigem, über Jahre gewachsenem juristischem Spezialwissen über Fallpauschalen, Honorarvereinbarungen, Basisfallwerte oder innovative Vergütungssysteme. An den Problemen geschärftes Know-how aus Kreativität und Entschlossenheit als angemessene Antwort ohne Feindbild auf die Kürzungsstrategien der PKV – für 15 € pro Praxistag.
Kontakt:
Holzmann&Holzmann
Zamdorfer Straße 100 (Leonardo da Vinci Haus)
81677 München
T 089 5201 1464
Holzmann&Holzmann
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