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Kuraufenthalt ist Pflichtleistung der Krankenkasse

07.03.200614:09 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Heilbäderverband verweist auf vielfältige Kur- und Rehamöglichkeiten

Ein Kuraufenthalt zur Prävention von schwerwiegenden Erkrankungen, die bis zur Berufsunfähigkeit oder Frühverrentung führen können, ist laut Gesundheitsexperten immer noch eine der besten Möglichkeiten, um derartigen gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. „Es ist nicht nur für den Einzelnen dramatisch, auch für unsere Volkswirtschaft bedeuten Berufsunfähigkeit und vorzeitige Verrentungen auf Grund von fehlenden Vorbeugemaßnahmen einen großen finanziellen Schaden“, erläutert Helfried Böhme, Geschäftsführer des Sächsischen Heilbäderverbandes, in dem sich die sächsischen Kurorte und Heilbäder zusammen geschlossen haben. „Hier ließe sich mit qualifizierten Vorsorgebehandlungen viel Geld einsparen, das an anderer Stelle dringend benötigt wird.“

Was viele Betroffene nicht wissen: „Ambulante und stationäre Vorsorge- bzw. Rehabilitationsaufenthalte sind eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Jeder Patient hat also, bei entsprechender medizinischer Indikation, das Recht auf einen Kuraufenthalt. Generell gilt dabei: ambulant vor stationär. Zuerst sollten also die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.“

Durch die Vielzahl von Reformen und Veränderungen im Gesundheitswesen ist es für „viele Patienten schwierig, den Durchblick zu behalten“, so die Erfahrungen von Böhme. In Absprache mit dem Hausarzt sollten Betroffene die Möglichkeiten für einen Kuraufenthalt prüfen und die entsprechenden Anträge der Krankenkassen ausfüllen. „Der Hausarzt hilft auch bei der Auswahl eines geeigneten Kurortes, dessen Behandlungsangebote individuell auf die Beschwerden des Patienten abgestimmt werden.“

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