(openPR) qualimedic.de - Köln 17. Februar 2006: Die Freude der Eltern ist groß, das lang ersehnte Baby ist geboren. Nach der ersten Kontrolle, ob alles dran ist, fragen sich die frischgebackenen Eltern: kann mein Kind auch hören? Tatsachlich gibt es eine angeborene Schwerhörigkeit, die nach neuesten Erkenntnissen möglichst frühzeitig erkannt und auch behandelt werden sollte, erklärt Qualimedic-Experte Dr. med. Kay Rohmann, Hals-Nasen-Ohrenarzt aus Düsseldorf. Ein bis zwei von 1000 Neugeborenen werden in Deutschland mit einer Schwerhörigkeit geboren. Eine angeborene Schwerhörigkeit bedeutet, dass entweder die Sinneszellen im Innenohr oder aber die Hörbahnen zum Gehirn nicht ausreichend angelegt sind, um dem Kind eine normale Hörentwicklung zu ermöglichen, verdeutlicht der Düsseldorfer Hals-Nasen-Ohrenexperte Doktor Rohmann. Hörstörungen sind die häufigste angeborene Erkrankung. Diese werden aber in der Regel erst im 31. Lebensmonat festgestellt, denn zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte die Reifung der Hörbahnen abgeschlossen sein. Wird bis zu diesem Zeitpunkt die Schwerhörigkeit des Kindes nicht festgestellt und eine Behandlung bleibt aus, ist mit ernsthaften Hör- und Sprachstörungen zu rechnen, so Kay Rohmann. Hals-Nasen-Ohrenärzte fordern schon lange, unmittelbar nach der Geburt spezielle Höruntersuchungen als Untersuchungsstandard vorzuschreiben, betont Doktor Rohmann.
Da bei Säuglingen einerseits die Hörbahnen noch nicht ausgereift sind, andererseits bei Kleinkindern die klassischen Hörtestungen mangels Kooperation nicht durchführbar sind, gibt es zwei Messverfahren, die frühkindliche Hörstörungen sicher erfassen: Die otoakustischen Emissionen - hierbei werden die Funktionen der Haarzellen im Innenohr durch einen Impuls, der Trommelfell- und Gehörknöchelchen in Schwingungen versetzt, gemessen. Diese Untersuchung lässt sich unmittelbar nach der Geburt vornehmen und ist als Screeningverfahren durch fachkundiges Personal leicht und ohne Belastung für den Säugling durchzuführen. Nachteil dieser Testmethode ist jedoch, dass bei verstopften Gehörgängen oder bei Ergußbildung im Mittelohr, dieses Verfahren nicht verwertbar ist, betont Doktor Rohmann. Sollte die Ableitung otoakustischer Emissionen nicht möglich sein, weil entweder Erkrankungen des Mittelohres bestehen oder aber tatsachlich bereits Hörverluste bestehen, ist zur Überprüfung der tieferen Hörbahnen, nämlich vom Innenohr zum Hirnstamm, die BERA-Untersuchung ein geeignetes Verfahren. Bei dieser Untersuchung werden mittels auf den Kopf aufgeklebter Oberflächenelektroden elektrische Nervensignale, die durch einen akustischen Klickreiz ausgelöst werden, abgegriffen. Diese, auch Hirnstammhörtestung genannte Untersuchung, ermöglicht die Funktionen des Innenohres und der Hörnervenbahnen zum Gehirn zu überprüfen.









