(openPR) Kommentar
Bornheim, 15.02.2006
Insbesondere seit Einführung der "freien Kassenwahl" im Jahr 1996 steht den Deutschen ein breites Repertoire an Krankenversicherern für ihre Wahlentscheidung zur Verfügung. Pflichtversicherte können zwischen allen für sie geöffneten Krankenkassen wählen, allen anderen steht dem Grunde nach zusätzlich die Wahl einer privaten Krankenversicherung (PKV) offen. Im Streit um die nächste Gesundheitsreform könnte sich dies bald ändern. SPD und Kassen wollen das Wahlrecht zur PKV am liebsten abschaffen und streben nach der Pflichtversicherung für alle. Union und die PKV halten dagegen. Eine Beteiligung der rund 80 Millionen deutschen Versicherten, z.B. über ein Volksentscheid, ist nicht geplant.
Kassen streiten mit PKV um Beitragsgelder
Einer Berechnung der Krankenkassen zufolge entsteht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) alleine durch die Ausübung des gesetzlich verankerten Wahlrechts zur PKV ein jährlicher Verlust von über einer Milliarde Euro. Grund genug für die GKV zu intervenieren. So wurde aus Regierungskreisen bestätigt, dass die Höhe des Verlustes auch in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD eine Rolle gespielt haben soll. Die privaten Versicherer halten die Berechnungen der Krankenkassen dagegen für unsachgemäß. Richtig sei, dass den gesetzlichen Kassen durch die Ausübung des Wahlrechts zur PKV etwa 178 Millionen Euro jährlich entzogen würden. Der PKV-Verband weist zudem darauf hin, dass viele ärztliche Leistungen für Kassenpatienten in Arztpraxen erst über eine Quersubventionierung mit Privatpatienten möglich würden. Damit flössen mittelbar sogar PKV-Gelder den Kassenpatienten zu. Viele Ärzte haben sich dieser Argumentation im Rahmen der von Schmidt angestossenen Diskussion um die Gleichschaltung der Vergütung für Kassen- und Privatpatienten angeschlossen.
SPD und Kassen einig: Wahlrecht muss weg
Bei Bundesgesundheitsministerin Schmidt (SPD) rennen die gesetzlichen Kassen offene Türen ein. Schmidt setzt sich im Rahmen ihrer Pläne für eine Bürgerversicherung seit Jahren für die Abschaffung des Wahlrechts zur PKV ein. In einer Einheitsversicherung würden dann sämtliche Personenkreise (auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Besserverdiener), ggf. mit Übergangsfristen, per Gesetz in die GKV gezwungen. Ließe sich die PKV in diesem Rahmen aufgrund politischer oder rechtlicher Umstände nicht gänzlich abschaffen, könnte man sie in den Finanzausgleich der gesetzlichen Kassen (Risikostrukturausgleich, RSA) zwingen. Damit würde die Einheitsversicherung zumindest mittelbar eingeführt. Entsprechende Pläne hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwar jüngst auf Eis gelegt, nicht aber verworfen.
Einheitsversicherung: Zweite Klasse per Gesetz?
Das Hauptproblem des deutschen Gesundheitswesens bliebe mit der umlagefinanzierten Einheitsversicherung bestehen. Immer mehr ältere Leistungsbezieher müssten von immer weniger jüngeren Beitragszahlern finanziert werden. Dies wiederspricht sowohl der deutschen Demographie als auch der Wirklichkeit des Arbeitsmarktes. Weil die Beitragslast für immer weniger Erwerbstätige nicht immer weiter steigen kann, wird es in der "Pflichtversicherung für alle" empfindliche Leistungskürzungen geben. Wer Geld hat, sichert diese Lücken dann privat über Zusatzversicherungen ab. Die Folge wird eine Verstärkung und nicht die Aufhebung der schon heute existenten "Zwei-Klassen-Medizin" sein.
Politik: Warum sie nicht wirklich etwas ändern will
Der demographische Wandel in Deutschland ist keine Überraschung. Seit Jahrzehnten zeichnet sich ab, dass innerhalb der Solidargemeinschaft gesetzlicher Versicherungssysteme immer mehr ältere Menschen von immer weniger jüngeren Menschen versorgt werden müssen. Eine Trendwende ist nicht zu erkennen. Statt struktureller Reformen wurden jedoch bisher nur die Leistungen für Versicherte zurückgefahren um eine Beitragsexplosion zu vermeiden. Warum schaut die Politik also seit Jahren nur zu? Ein Grund könnte sein, dass sich der versicherungstechnische "GAU" nicht in den aktuellen Legislaturperioden ereignen wird. So hat Arbeitsminister Norbert Blüm (CDU) noch in den neunziger Jahren von der "sicheren Rente" gesprochen und notwendige Reformen schlichtweg unterlassen. Die Folgen sind bekannt. Solange die amtsinhabenden Politiker nicht auch selbst von den Früchten ihrer Arbeit "betroffen" sind, darf ihr ernsthafter Willen zur strukturellen Veränderung bezweifelt werden. Zu komfortabel sind die erfolgsunabhängigen und im Vergleich zur Rente überproportional hohen Alterspensionen für Politiker und die staatliche Beihilfeabsicherung für den Krankheitsfall. Warum also die "Zwei-Klassen-Versorgung" aufgeben, wenn man erster Klasse fährt?
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