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Vor 30 Jahren – 1976 – wurde der §218 reformiert

10.02.200612:16 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Vor dreißig Jahren, am 12. Februar 1976, verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch, das sogenannte Indikationenmodell. Dieses Datum markierte einen wich-tigen Schritt in Richtung Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchrechts. Auch wenn seit 1871 bis zum heutigen Tage Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch behandelt werden und somit Frauen keine selbstbestimmte Entscheidung über das Austragen einer Schwangerschaft zugestanden wird, so sind im Lauf der Zeit wichtige Reformen durchgesetzt worden. Proteste vor allem von enga-gierten Frauen führten dazu, dass immer wieder die Reform des § 218 zur Diskussion stand.
Nach Kriegsende 1945 blieben Verhütungsmittel verboten. Das Wissen darüber war weitgehend verloren gegangen. Illegale Schwangerschaftsabbrüche waren an der Tagesordnung. Folgen für die Frau-en waren oft lebenslängliche, gesundheitliche Schäden bis hin zu Todesfällen. Ein Abbruch war für eine Frau und einen Arzt unter Androhung von hohen Gefängnis- und Geldstrafen verboten. Noch 1965 wurden 802 Frauen wegen Selbstabtreibung bestraft.
In diese Zeit fiel die Gründung von pro familia 1952 durch engagierte Ärzte und Ärztinnen. Von Be-ginn an kämpft pro familia für Aufklärung, Wissensvermittlung, Prävention, eine für alle Frauen zu-gängliche Gesundheitsversorgung und Gesunderhaltung bei gewünschter und ungewollter Schwan-gerschaft.
Bis 1976 waren Schwangerschaftsabbrüche, für die keine kriminologische oder medizinische – in der NS-Zeit auch eugenische – Indikation vorlag, unter Androhung von Gefängnisstrafe verboten. 1976 schließlich wurde zusätzlich die soziale Indikation eingeführt. Ob sich Frauen in einer „Notlage“ be-fanden, musste 19 Jahre lang durch einen Arzt oder eine Ärztin attestiert werden. Zusätzlich mussten betroffene Frauen eine gesetzlich vorgeschriebene Sozialberatung absolvieren. In der damaligen DDR galt bereits seit 1972 die Fristenregelung. Seit der Neuregelung 1995 sieht der §218 neben der kriminologischen und der medizinischen Indikation für das gesamte Bundesgebiet eine Fristenrege-lung von drei Schwangerschaftsmonaten mit Beratungspflicht vor. Für die Frauen der Alt-BRD war das eine Verbesserung, für die Frauen der ehemaligen DDR eine eindeutige Verschlechterung.
Jede Neuregelung, die die Situation von Frauen durch den leichteren Zugang zu Methoden des Schwangerschaftsabbruchs verbessert, findet die Unterstützung von pro familia. pro familia fordert
weiterhin die Einhaltung und Umsetzung internationaler Standards zu sexuellen und reproduktiven Rechten, die Frauen den Zugang zu einer Schwangerschaftsabbruchversorgung mit modernen Me-thoden sowie zu Informations- und Aufklärungsangeboten gewährleistet, sowie die ersatzlose Strei-chung des §218 aus dem Strafgesetzbuch.
pro familia fühlt sich beim Thema Schwangerschaftsabbruch vor allem den betroffenen Frauen ver-pflichtet. Ungewollt schwangeren Frauen will pro familia die Unterstützung geben, die sie brauchen, um mit dem Ergebnis einer autonomen, selbstverantwortlichen Entscheidung ihr weiteres Leben po-sitiv gestalten zu können.

Pressekontakt: Regine Wlassitschau, Tel.: 069 / 63 90 02, E-Mail: E-Mail

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