(openPR) Unternehmens- oder Firmenfitness ist nicht nur ein neuer Trend oder eine Modeerscheinnung, sondern gehört heute zur Unterrnehmenskuktur vieler moderner Unternehmen. Jedoch ist den meisten Unternehmen wahrscheinlich nur bekannt, dass diese Präventionsprogramme teuer sein sollen. Der wirkliche Nutzen wiegt jedoch deutlich schwerer.
Bewegungsmangel, Stressfaktoren, ungünstige Arbeitsplatzergonomie, Erfolgsdruck, Termindruck und Mehrarbeit sind alles berufliche Gesundheitsrisiken, welche
in ihren negativen Eigenschaften für die Gesundheit, Vitalität,
Leistungsfähigkeit, Motivation und Gruppendynamik Ihrer
Mitarbeiter nicht zu unterschätzen sind.
Arbeitgeber können für jeden Ihrer Mitarbeiter, auch Teilzeitkräfte und auch als Gesellschafter einer GmbH, steuer- und sozialabgabenfrei jährlich bis zu 500 €für gesundheitsfördernde Maßnahmen ausgeben. Auch der Arbeitnehmer muss diese Extras nicht versteuern, da sie keinen „geldwerter Vorteil“ darstellen. Entscheidend ist zunächst, dass der Arbeitnehmer die Leistung zusätzlich erhält, also nicht als Bestandteil seines Gehaltes. Es muss sich hierbei um anerkannte Maßnahmen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes durch Bewegung und Ernährung handeln, die den Primärpräventivmaßnahmen nach § 20 und §20a entsprechen. Damit bieten sich Ihnen jetzt vielfältige Möglichkeiten, etwas für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu tun und dieses beim Finanzamt geltend zu machen.
Für Unternehmen ergeben sich die folgenden Vorteile: Steuererleichterung, Gesunde und Vitale Mitarbeiter, Motivierte Mitarbeiter, Höhere Belastbarkeit der Mitarbeiter, Senkung der Betriebsunfälle, Höhere Leistungsbereitschaft, Höheres Coporate Identity, Keine Überlastung der noch gesunden Mitarbeiter, Weniger betriebliche Ausfallzeiten, Weniger Lohnfortzahlungen bei Ausfall der Mitarbeiter, Senkung-bzw. Stabilisierung der Kosten im Gesundheitswesen.













